Der richtige Embryo zur richtigen Zeit: Warum Aussehen allein nicht reicht
Warum sagt das Aussehen eines Embryos nicht alles über seine Aussichten?
Embryonen werden im Labor nach ihrer Entwicklung und ihrem Aussehen bewertet. Ein gut aussehender Embryo kann dennoch die Chromosomen betreffende Abweichungen tragen, und ein unscheinbarer kann unauffällig sein. Wie die Auswahl heute erfolgt, wo ihre Grenzen liegen und was in Österreich erlaubt ist, steht weiter unten.

Wie wählen wir den besten Embryo aus?
Traditionell verlassen sich Embryologen auf die nach dem Aussehene Beurteilung. Embryologen bewerten Form, Zellstruktur und Tempo der Entwicklung. Ein regelmäßig wachsender, symmetrischer Embryo gilt als besonders vielversprechend.
Doch diese hübsche Fassade kann täuschen: Denn auch ein äußerlich perfektes „Mini-Wunder“ kann genetische Veränderungen in sich tragen, die die weitere Entwicklung oder die Einnistung erschweren. Genau hier greift das genetische Screening, die sogenannte PGT-A (präimplantationsgenetischer Test auf Aneuploidien). PGT-A ist eine Zusatzuntersuchung mit engem Anwendungsbereich, kein Standard; in Österreich ist sie nur in den Fällen des § 2a FMedG zulässig.
Wie Embryonen beurteilt werden
- Zellzahl und Form unter dem Mikroskop
- Wie schnell er sich entwickelt
- Seit Jahrzehnten der Standard
- Sagt nichts über die Chromosomen
- Eine Probe aus der äußeren Zellschicht
- Zeigt, ob die Zahl der Chromosomen stimmt
- In Österreich nur in bestimmten Fällen erlaubt
- Der Nutzen ist umstritten
Bewertung nach dem Aussehen
Die traditionelle Methode: Embryonen werden nach ihrem Aussehen, ihrer Zellzahl und wie schnell sie sich entwickeln unter dem Mikroskop bewertet. Ein "schöner" Embryo gilt als vielversprechend.
Genetisches Screening (PGT-A)
Dabei werden einige Zellen der äußeren Zellschicht des Embryos entnommen und auf ihre Chromosomenzahl untersucht, Auffälligkeiten wie Trisomien oder Monosomien können so erkannt werden.
Was die Kombination leistet
Die genetische Untersuchung ergänzt die Beurteilung nach dem Aussehen, ersetzt sie aber nicht. Sie erhöht die Chance auf ein Kind über die gesamte Behandlung nicht; sie kann Transfers ohne Aussicht vermeiden und liefert bei Mosaik-Befunden unklare Ergebnisse.
Ergebnisse: Aussehen und Genetik widersprechen sich oft
Die Studienergebnisse zeigen eindrücklich, dass ein „schöner“ Embryo nicht immer auch genetisch ideal ist. Besonders mit zunehmendem Alter der Frau steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein nach dem Aussehen perfekter Embryo Fehler in den Chromosomen aufweist.
Was bedeutet das für Sie in Österreich?
- 1Grundsatzeine genetische Untersuchung von Embryonen ist nur in Ausnahmen erlaubt
- 2Erlaubtnach mehreren erfolglosen Übertragungen
- 3Erlaubtnach wiederholten Fehlgeburten
- 4Erlaubtbei bekannter Erbkrankheit in der Familie
- 5Nicht erlaubtauf Wunsch, ohne einen dieser Gründe
In Österreich regelt Paragraf 2a des Fortpflanzungsmedizingesetzes, wann eine Untersuchung am Embryo erlaubt ist. Das Gesetz nennt drei Fälle, und bei zwei davon kommt es auf ein Wort an: Zu den Fehlversuchen muss zusätzlich ein Grund zur Annahme kommen, dass eine genetische Ursache dahintersteckt. Erstens, wenn nach drei oder mehr Übertragungen keine Schwangerschaft eintrat und Grund zur Annahme besteht, dass es an den Erbanlagen der Embryonen liegt. Zweitens, wenn mindestens drei ärztlich nachgewiesene Fehl- oder Totgeburten eingetreten sind und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit eine genetische Ursache hatten. Drittens, wenn wegen der Erbanlagen eines Elternteils die ernste Gefahr einer Fehl- oder Totgeburt oder einer schweren Erbkrankheit besteht. Drei erfolglose Übertragungen allein genügen also nicht.
Eine reine Selektion nach Alter ist gesetzlich nicht zulässig. Deshalb empfehlen wir dringend, das Thema offen beim Arztbesuch anzusprechen. Wir beraten Sie ehrlich, ob in Ihrem Fall eine medizinische Indikation vorliegen könnte und begleiten Sie transparent durch alle rechtlichen Schritte.
Fazit: Darum ergänzt Genetik die Auswahl optimal
Die wichtigste Erkenntnis: Morphologische Merkmale geben zwar wertvolle Hinweise, erfassen aber nicht die verborgenen genetischen Risiken. Ein Embryo, der äußerlich perfekt erscheint, kann dennoch die Chromosomen betreffende Auffälligkeiten haben, die den Behandlungserfolg gefährden. Mit zunehmendem Alter der Frau steigt dieses Risiko bedeutend an. PGT-A kann bei entsprechender Indikation Transfers ohne Aussicht vermeiden. Die Chance auf ein Kind über die gesamte Behandlung steigt dadurch nicht, und bei Mosaik-Befunden bleibt das Ergebnis unklar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum reicht die Beurteilung des Aussehens eines Embryos allein nicht aus?
Die Bewertung nach dem Aussehen (Aussehen unter dem Mikroskop) liefert wichtige Hinweise auf die Entwicklungsqualität eines Embryos. Allerdings kann selbst ein „perfekt aussehender“ Embryo genetische Fehlverteilungen (Aneuploidien) aufweisen, die die Einnistung oder Entwicklung verhindern. Studien zeigen: Aussehen und genetische Gesundheit stimmen nicht immer überein.
Was bringt die Kombination von Aussehen und genetischem Screening (PGT-A)?
Die Kombination erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Embryo mit dem höchsten Einnistungspotenzial zu identifizieren. Aussehen zeigt äußere Qualität, PGT-A prüft die innere, genetische Stabilität. Diese Doppelstrategie kann unnötige Transfers vermeiden, die Zeit bis zur Schwangerschaft verkürzen und emotionale Belastungen reduzieren.
Gibt es Altersgrenzen, ab denen PGT-A besonders sinnvoll ist?
Mit zunehmendem Alter (v. a. ab 38–39 Jahren) steigt die Wahrscheinlichkeit genetischer Veränderungen deutlich, auch bei äußerlich schönen Embryonen. Daher ist die Kombination aus Aussehen und PGT-A gerade bei älteren Patientinnen besonders hilfreich. In Österreich ist das Alter allein jedoch kein zulässiger Grund für PGT-A.
Ist PGT-A in Österreich frei wählbar?
Nein. PGT-A ist laut Fortpflanzungsmedizingesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt: etwa bei mehrfachen Fehlgeburten, erfolglosen IVF-Versuchen oder bekannten genetischen Risiken der Eltern. Eine alleinige Anwendung zur Alterseinschränkung oder reinen Selektion ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wie kann ich herausfinden, ob PGT-A in meinem Fall möglich ist?
Die Entscheidung hängt von Ihrer medizinischen Vorgeschichte und einer rechtlichen Prüfung ab. In unserer Klinik erfolgt immer eine individuelle Beratung, bei der mögliche Indikationen ehrlich und transparent besprochen werden. Liegt eine gesetzlich zulässige Indikation vor, begleiten wir Sie durch alle nötigen Schritte, von der Indikationsprüfung bis zur Durchführung.
Zur Quelle dieses Artikels: Die hier genannten Ergebnisse wurden auf einem Fachkongress vorgestellt und sind noch nicht in einer Fachzeitschrift erschienen. Solche Ergebnisse sind vorläufig: Die Zahlen können sich bis zur endgültigen Veröffentlichung noch ändern. Wir berichten darüber, weil die Fragestellung für Sie wichtig sein kann, und sagen Ihnen dazu, wie belastbar der Stand ist.
Quellen zum Nachlesen
- 01Vortrag O-008, ESHRE-Kongress 2024, Mailand. Titel: „Evaluating embryo selection: the discord between chromosomal screening and morphology“ – vorgetragen von I. Elkhatib, ART Fertility Clinics, Vereinigte Arabische Emirate.
Wenn Sie die Auswahl nachvollziehen möchten
Wie im Labor entschieden wird, lässt sich anhand Ihres eigenen Berichts nachvollziehen. In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels gehen wir ihn nach dem Zyklus mit Ihnen durch.
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