
Lassen sich Eizellen, Spermien oder Embryonen für später einfrieren?
Bei einer Kryokonservierung frieren wir Eizellen, Spermien oder frühe Embryonen in flüssigem Stickstoff ein und lagern sie in überwachten Tanks. So bleiben sie für eine spätere Kinderwunschbehandlung erhalten; ob daraus eine Schwangerschaft entsteht, lässt sich nicht garantieren. Anlass, Ablauf und Rechtslage unterscheiden sich danach, welche Zellen eingefroren werden. Was in Österreich eingefroren werden darf, regelt das Fortpflanzungsmedizingesetz.
Eine Kryokonservierung ist sinnvoll, wenn die Fruchtbarkeit in Gefahr ist oder wenn nach einer IVF mehr geeignete Embryonen entstehen, als übertragen werden.
Ob das Einfrieren in Ihrer Situation infrage kommt, klären wir vor der Behandlung. Besonders häufig wird eine Kryokonservierung in drei Situationen erwogen:
Steht eine Krebsbehandlung bevor, gehen wir die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen durch. Ausführlich beschreiben wir das im Ratgeber Fruchtbarkeit bei Brustkrebs erhalten und im Beitrag Kinderwunsch nach einer Krebserkrankung.
Ein medizinischer Grund liegt nicht nur bei Krebs vor. Entscheidend ist, ob die Erkrankung selbst oder ihre Behandlung die Eizellreserve vorzeitig vermindert. Das kann etwa bei rheumatischen Erkrankungen der Fall sein, bei einer Endometriose am Eierstock vor einer geplanten Operation, bei anderen Eingriffen an den Eierstöcken oder wenn ein vorzeitiges Erlöschen der Eierstockfunktion droht. Ob in Ihrer Situation ein medizinischer Grund im Sinn des Gesetzes vorliegt, prüfen wir vorab einzeln.
Auch Spermien aus Hodengewebe lassen sich einfrieren. Finden sich im Ejakulat keine Spermien, kann eine TESE infrage kommen: Wir entnehmen Hodengewebe und suchen im Labor nach Spermien. Geeignete Spermien frieren wir für eine spätere ICSI ein.
Einfrieren lassen sich unbefruchtete Eizellen, Spermien und Hodengewebe sowie frühe Embryonen.
Was davon in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab:
In besonderen Situationen kann auch das Einfrieren von Eierstockgewebe infrage kommen. Dieser Eingriff setzt eine Bauchspiegelung voraus, die wir nicht durchführen. Kommt er für Sie infrage, besprechen wir im Erstgespräch, wo das möglich ist.
Die Kryokonservierung läuft in vier Schritten ab: von der Beratung über die Entnahme und das Einfrieren bis zur Lagerung.
Wie lange es vom ersten Gespräch bis zur eingelagerten Probe dauert, hängt von der Zellart ab. Spermien können wir meist kurzfristig gewinnen und einfrieren. Für Eizellen brauchen wir in der Regel etwa zwei Wochen bis zur Entnahme. Den größten Teil davon nimmt die Hormonbehandlung ein.
Im Erstgespräch klären wir, welche Zellen infrage kommen, ob ein medizinischer Grund vorliegt und wie der Zeitplan aussieht. Vor einer Krebstherapie stimmen wir diesen Zeitplan eng mit der behandelnden Fachabteilung ab. Damit keine Zeit verloren geht, beginnen wir die Stimulation unabhängig vom Zyklustag. Sie müssen also nicht auf den Beginn der nächsten Blutung warten. Vor einer Eizellentnahme gehört meist auch ein AMH-Test zur Vorbereitung.
Eizellen entnehmen wir nach einer Hormonbehandlung, so wie bei einer IVF. Spermien stammen aus dem Ejakulat oder, bei einer TESE, direkt aus dem Hoden.
Eizellen und frühe Embryonen frieren wir per Vitrifikation ein, einem sehr schnellen Kühlverfahren. Dadurch lässt sich die Bildung schädigender Eiskristalle weitgehend vermeiden. Spermien und Hodengewebe werden häufig langsam eingefroren, ein etabliertes Standardverfahren. Gelagert werden alle Proben in flüssigem Stickstoff bei etwa minus 196 Grad Celsius.
Die Proben lagern in durchgehend überwachten Stickstofftanks in unserem Labor in Thalheim bei Wels, bis Sie sie für eine Behandlung brauchen. Dann tauen wir sie gezielt auf.
Bis zum 31. März 2027 ist das Einfrieren unbefruchteter Eizellen in Österreich nur bei einem medizinischen Grund zulässig; den Rahmen setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Ab dem 1. April 2027 ändert sich die Rechtslage.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt, was wir einfrieren dürfen, wofür die Zellen später verwendbar sind und wie lange die Lagerung dauern darf. Für Sie sind drei Punkte entscheidend.
Das vorsorgliche Einfrieren unbefruchteter Eizellen ohne medizinischen Grund, oft „Social Freezing“ genannt, ist in Österreich bis zum 31. März 2027 nicht zulässig. Möglich ist das Einfrieren, wenn ein Leiden oder dessen Behandlung die ernste Gefahr mit sich bringt, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht mehr eintritt. Das trifft etwa vor einer Krebstherapie zu.
Eingefrorene entwicklungsfähige Zellen dürfen nur für die Personen verwendet werden, für deren Behandlung sie erzeugt wurden. Nötig ist außerdem die schriftliche Zustimmung beider Partner. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Die Frist hängt davon ab, was eingefroren wurde. Samen, unbefruchtete Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe dürfen aufbewahrt werden, bis Sie widerrufen oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen. Für entwicklungsfähige Zellen gilt eine gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren. Danach ist eine weitere Aufbewahrung nicht zulässig; vor Ablauf der Frist besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen, ob noch ein Transfer geplant ist.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 2025 jene Bestimmung aufgehoben, die das Einfrieren von Eizellen auf medizinische Gründe beschränkt (Erkenntnis G 52/2024). Die Aufhebung wirkt mit Ablauf des 31. März 2027. Bis dahin gilt die bisherige Regelung unverändert. Welche Voraussetzungen danach gelten, hängt von einer gesetzlichen Neuregelung ab.
Die Rechtslage samt Hintergründen haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst.
Die Lagerung selbst belastet Sie körperlich nicht. Nicht jede Zelle übersteht jedoch das Einfrieren und Auftauen, und beim Einfrieren von Eizellen kommen die Risiken von Hormonbehandlung und Eizellentnahme hinzu.
Wie gut eingefrorene Zellen später nutzbar sind, hängt vor allem von ihrer Qualität zum Zeitpunkt des Einfrierens ab, bei Eizellen zusätzlich vom Alter der Frau bei der Entnahme. Die gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft in höherem Alter verhindert das Einfrieren nicht. Nach einer IVF entscheiden wir anhand Ihrer Situation, ob ein frischer Transfer sinnvoll ist oder ob wir geeignete Embryonen zunächst einfrieren. Bereits eingefrorene Embryonen setzen wir später in einem Kryotransfer ein; die Überlegungen dazu erklärt unser Beitrag frischer oder eingefrorener Transfer. Diese Punkte sollten Sie kennen:
Um Eizellen einfrieren zu können, sind eine hormonelle Stimulation und eine Punktion der Eierstöcke nötig. Beide Schritte tragen dieselben Risiken wie bei einer IVF, etwa eine Überstimulation der Eierstöcke. Darüber klären wir vor der Behandlung auf.
Nicht alle Zellen überstehen das Einfrieren und Auftauen. Wie hoch die Überlebenswahrscheinlichkeit ist, hängt von der Zellart, der Ausgangsqualität und dem verwendeten Verfahren ab. Wie das Auftauen im Labor abläuft, beschreibt unser Beitrag über moderne Auftauverfahren.
Für entwicklungsfähige Zellen endet die Aufbewahrung nach zehn Jahren. Rechtzeitig davor besprechen wir mit Ihnen, ob noch ein Transfer geplant ist. Für Samen, unbefruchtete Eizellen und Gewebe gilt diese Frist nicht.
Wir bereiten jedes Einfrieren sorgfältig vor und überwachen die Lagerung durchgehend. Über die Aussichten in Ihrer Situation sprechen wir vor dem Einfrieren offen mit Ihnen.
Sie überlegen, Eizellen oder Spermien einfrieren zu lassen? Im Erstgespräch klären wir die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Situation.
Erstgespräch vereinbarenWas Patienten uns zur Kryokonservierung am häufigsten fragen.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz unterscheidet nach Zellart. Unbefruchtete Eizellen, Samen sowie Hoden- und Eierstockgewebe dürfen bis zu Ihrem Widerruf oder bis zum Tod der Person aufbewahrt werden, von der sie stammen. Für entwicklungsfähige Zellen, also befruchtete Eizellen und frühe Embryonen, gilt eine Höchstdauer von zehn Jahren. Danach ist eine weitere Aufbewahrung nicht mehr zulässig.
In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich). Das Einfrieren von Eizellen ist an eine zugelassene Krankenanstalt gebunden. Unsere Klinik ist eine solche Krankenanstalt mit eigenem IVF-Labor und über die Autobahn auch aus Wien, Linz oder Salzburg gut zu erreichen. Ob in Ihrem Fall ein medizinischer Grund vorliegt, klären wir im Erstgespräch.
Nein. Nicht jede Eizelle, jedes Spermium und jeder Embryo übersteht das Einfrieren und Auftauen unbeschädigt. Wie wahrscheinlich das Überleben ist, hängt von der Zellart, der Ausgangsqualität und dem verwendeten Verfahren ab. Mit der Vitrifikation, einem sehr schnellen Kühlverfahren, haben sich die Überlebensraten bei Eizellen und frühen Embryonen deutlich verbessert.
Die körperlichen Risiken entstehen nicht durch das Einfrieren, sondern durch die hormonelle Stimulation und die Entnahme der Eizellen, etwa eine Überstimulation der Eierstöcke. Die Lagerung im Stickstofftank belastet Sie nicht. Vor der Behandlung klären wir Sie über die Risiken auf.
Ja, solange die gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren läuft und beide Partner schriftlich zustimmen. Die eingefrorenen Zellen dürfen nur für die Personen verwendet werden, für deren Behandlung sie erzeugt wurden.
Das hängt davon ab, in welchem Behandlungsrahmen wir einfrieren. Bei einer geförderten IVF- oder ICSI-Behandlung sind das Einfrieren der überzähligen Zellen und ihre Lagerung für die ersten sechs Monate enthalten. Danach ist die Lagerung privat zu bezahlen.
Frieren wir dagegen aus einem medizinischen Grund ein, ohne dass gerade eine geförderte Behandlung läuft, ist das keine Leistung des IVF-Fonds. Diese Kosten tragen Sie selbst. Was in Ihrem Fall gilt, halten wir vor Behandlungsbeginn in einem Kostenplan fest. Die Tarife und die Voraussetzungen der Förderung finden Sie auf unserer Kostenseite und auf der Seite zum IVF-Fonds.
Im Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels sehen wir uns Ihre Situation an. Wir klären, ob ein medizinischer Grund vorliegt und welche Zellen sich konservieren lassen.
Sie sind unsicher, ob ein Erstgespräch schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: ein Anruf, ohne Verpflichtung. Lieber gleich sprechen? Rufen Sie uns an: +43 7242 22 44 66.