Kinderwunschklinik Dr. Pavlik
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Für Ihre Situation

Kinderwunsch für Frauenpaare

Können wir als Frauenpaar in Österreich ein Kind bekommen?

Ja. Zwei Frauen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft dürfen in Österreich mit Spendersamen behandelt werden, einen medizinischen Grund brauchen Sie dafür nicht. Vor der Behandlung stimmen Sie beide in einem Notariatsakt zu. Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels behandelt Frauenpaare mit Insemination oder IVF.

Zwei Frauen stehen auf einer Wiese und halten sich an den Händen
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Wer darf als Frauenpaar behandelt werden?

Frauenpaare dürfen in Österreich behandelt werden, wenn sie verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft leben.

Seit 2015 nennt das Fortpflanzungsmedizingesetz Frauenpaare ausdrücklich. Anders als bei Paaren aus Frau und Mann verlangt das Gesetz bei Ihnen keinen Nachweis, dass andere Wege erfolglos waren. Der Spendersamen ist für Frauenpaare ausdrücklich zulässig.

Abbildung 1
Wer als Frauenpaar behandelt werden darf
Behandelt werden dürfen
  • Verheiratete Frauenpaare
  • Frauenpaare in eingetragener Partnerschaft
  • Frauenpaare in Lebensgemeinschaft
Nicht nötig
  • Ein medizinischer Grund
  • Ein Nachweis, dass andere Wege erfolglos waren
  • Eine Ehe
Eine Behandlung ohne Partnerin oder Partner ist in Österreich derzeit nicht erlaubt. Den Gesetzestext finden Sie auf der Seite Wer darf behandelt werden?

Den Gesetzestext mit Auszügen und Link ins Rechtsinformationssystem finden Sie auf unserer Seite Wer darf behandelt werden?

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Wie läuft die Behandlung für Frauenpaare ab?

Die Behandlung für Frauenpaare läuft in sechs Schritten ab, vom Erstgespräch bis zur Insemination oder IVF.

Zwei Schritte nehmen erfahrungsgemäß am meisten Zeit: der Notartermin und die Auswahl des Spenders. Beides können Sie früh anstoßen. Wann die Behandlung beginnt, hängt zusätzlich von den Untersuchungen und der Bedenkzeit ab.

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Erstgespräch

Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Vorgeschichte und klären, wer von Ihnen schwanger werden möchte. Wir erklären den Ablauf mit Spendersamen und planen die Untersuchungen. Das Gespräch ist in der Klinik oder per Video möglich.

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Untersuchungen

Bei der Frau, die schwanger werden möchte, bestimmen wir die Hormone, machen einen Ultraschall und vor einer Insemination eine Prüfung der Eileiter. Dazu kommen die gesetzlich vorgeschriebenen Infektionswerte. Davon hängt ab, ob eine Insemination aussichtsreich ist. Die Partnerin untersuchen wir nicht routinemäßig.

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Aufklärung und Bedenkzeit

Vor der Behandlung klären wir Sie beide ärztlich auf und schlagen Ihnen eine psychologische Beratung vor, wie es das Gesetz vorsieht. Ihre Zustimmung darf beim Einbringen der Samenzellen nicht älter als zwei Jahre sein. Zwischen Aufklärung und Behandlung liegen mindestens 14 Tage, so verlangt es das Gesetz.

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Notarielle Beratung und Notariatsakt

Weil Samen eines Spenders verwendet wird, lassen Sie sich beide notariell über die rechtlichen Folgen beraten und stimmen der Behandlung in einem Notariatsakt zu. Das gilt auch für verheiratete Paare. Für den Notartermin erhalten Sie von uns eine Informationsmappe mit einer Vorlage und Hinweisen auf Notare in Wels und Umgebung. Einige bieten den Termin auch online an.

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Auswahl des Spenders

Wir arbeiten mit der European Sperm Bank zusammen, einer zugelassenen Samenbank in Europa. Den Spender wählen Sie selbst über deren Datenbank aus und bestellen die Probe dort. Sprechen Sie Ihre Auswahl vor der Bestellung mit uns ab. Die Samenbank schickt sie direkt an unsere Klinik, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, bei längerem Versandweg bis zu sechs.

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Insemination oder IVF

Liegt die Probe bei uns, planen wir die Behandlung im passenden Zyklus. Welche Methode infrage kommt, erklärt der nächste Abschnitt.

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Insemination oder IVF: Welche Methode passt?

Für viele Frauenpaare ist die Insemination mit Spendersamen der erste Weg, eine IVF kommt infrage, wenn die Befunde dafür sprechen.

Bei der Insemination bringen wir die aufbereiteten Spermien zum Zeitpunkt des Eisprungs mit einem dünnen Katheter in die Gebärmutter ein. Das Gesetz verlangt, die schonendere Methode zuerst zu wählen, wenn sie aussichtsreich ist.

Ein Weg teilt sich in zwei Äste: links Gebärmutter mit Katheter, rechts Laborschale mit Eizelle
Insemination oder IVF: zwei Wege mit Spendersamen.

Sind die Eileiter verschlossen oder hat eine Insemination mehrmals nicht geklappt, besprechen wir eine IVF. Dabei werden die Eizellen im Labor mit dem Spendersamen zusammengebracht und ein Embryo in die Gebärmutter übertragen. Wie die Chancen einer Insemination in Ihrer Ausgangslage aussehen, berechnet unser IUI-Erfolgsrechner.

Sie möchten wissen, welcher Weg für Sie beide passt?

Erstgespräch vereinbaren
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Wer wird rechtlich Elternteil des Kindes?

Mutter ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt; ihre Partnerin wird rechtlich der andere Elternteil.

Sind Sie bei der Geburt verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft verbunden, wird die Partnerin der Mutter automatisch anderer Elternteil. In einer Lebensgemeinschaft erkennt die Partnerin die Elternschaft an, das ist vor oder nach der Geburt möglich. So regelt es § 144 Absatz 2 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs.

Das Anerkenntnis erklärt die Partnerin persönlich in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde, etwa beim Standesamt. Wirksam wird es, sobald die Urkunde beim Standesamt eingelangt ist (§ 145 ABGB). Die Zustimmung im Notariatsakt ersetzt das Anerkenntnis nicht. Sie hat aber eine Folge: Erkennt die Partnerin die Elternschaft nicht an, kann ein Gericht sie als anderen Elternteil feststellen (§ 148 Abs. 3 in Verbindung mit § 144 Abs. 3 ABGB).

  1. 01Der Spender wird nicht Elternteil: Bei einer gesetzeskonformen Behandlung entstehen zwischen Spender und Kind keine Unterhalts- oder Erbansprüche.
  2. 02Das Kind darf seine Herkunft erfahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann das Kind Auskunft über die dokumentierten Daten des Spenders verlangen.
  3. 03Höchstens drei Familien je Spender: Der Samen eines Spenders darf in Österreich für höchstens drei Paare verwendet werden.
Silhouette eines jungen Menschen, verbunden mit einer Ausweiskarte
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann das Kind Auskunft über die dokumentierten Daten des Spenders verlangen.

Mehr dazu auf unseren Rechtsseiten zur Spende und zur Auskunft des Kindes.

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Was kostet die Behandlung für Frauenpaare?

Zu den Kosten der Behandlung bei uns kommen der Spendersamen und der Notartermin dazu.

Den Spendersamen bezahlt der IVF-Fonds nicht, und er finanziert auch keine Inseminationen. Eine erforderliche IVF kann er anteilig unterstützen, wenn eine anerkannte Fondsindikation und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Probe bezahlen Sie direkt an die Samenbank, den Notar direkt an das Notariat.

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Weitere Fragen

Was Frauenpaare uns vor der Behandlung am häufigsten fragen.

Müssen wir als Frauenpaar verheiratet sein?

Nein. Eine Lebensgemeinschaft genügt. Weil Spendersamen verwendet wird, stimmen Sie der Behandlung in jedem Fall in einem Notariatsakt zu, auch wenn Sie verheiratet sind.

Brauchen wir eine Überweisung oder einen medizinischen Befund?

Nein. Für Frauenpaare verlangt das Gesetz keinen medizinischen Grund. Vor der Behandlung prüfen wir aber, welche Methode für Sie geeignet ist. Vorhandene Befunde bringen Sie gerne zum Erstgespräch mit, sie sparen Zeit bei der Abklärung.

Können wir einen bekannten Spender aus unserem Umfeld wählen?

Ja. Neben Samen der European Sperm Bank ist auch ein bekannter Spender aus Ihrem Umfeld möglich. Er wird vorher aufgeklärt und untersucht. Sein Samen wird eingefroren und erst verwendet, wenn alle vorgeschriebenen Untersuchungen abgeschlossen sind. Das braucht Zeit, den Ablauf besprechen wir mit Ihnen im Erstgespräch. Seine Angaben zeichnen wir auf, wie es das Gesetz vorschreibt.

Wie lange dauert es bis zur ersten Behandlung?

Zwischen Aufklärung und Behandlung liegen mindestens 14 Tage. Dazu kommen der Notartermin und die Auswahl des Spenders, die Probe ist danach in der Regel innerhalb von drei bis sechs Werktagen bei uns. Wer Notartermin und Spenderauswahl früh anstößt, vermeidet Wartezeit.

Wo in Oberösterreich werden Frauenpaare behandelt?

Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels behandelt Frauenpaare mit Insemination und IVF. Die Klinik liegt zwischen Linz und Wels, das Erstgespräch ist auch per Video möglich.

Können wir unsere Zustimmung zurücknehmen?

Ja. Jede von Ihnen kann die Zustimmung bis zum Einbringen der Spermien oder des Embryos widerrufen, ohne bestimmte Form. Danach darf dieser Schritt nicht mehr erfolgen. Läuft schon eine Stimulation, besprechen wir mit Ihnen, wie sie sicher beendet wird.

Für das Gespräch mitnehmen
  • Vorhandene gynäkologische Befunde der Frau, die schwanger werden möchte.
  • Ob Sie verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft leben.
  • Vorhandene Notariatsunterlagen mit Datum.
  • Ihre Fragen zu Spender und Elternschaft, besonders wenn eine von Ihnen nicht in Österreich lebt oder eine andere Staatsangehörigkeit hat.
Dr. med. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Roman Pavlik Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich) · zuletzt geprüft am 14.10.2026
Kein Rechtsrat

Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite geben wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie sind keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft, sondern ohne Gewähr; verlassen Sie sich im Einzelfall nicht allein darauf, aus ihnen lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten als Frauenpaar ein Kind bekommen?

Im Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels besprechen wir Ihre Ausgangslage, den Weg über den Notar und die passende Behandlung. Sie sind unsicher, ob ein Erstgespräch schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: ein Anruf, ohne Verpflichtung.

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