Kinderwunschklinik Dr. Pavlik
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Kinderwunsch und Recht

Welche Paragraphen betreffen Sie, und was steht wirklich darin?

Die Kinderwunschmedizin ist in Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt, die Förderung durch das IVF-Fonds-Gesetz. Wir haben die Paragraphen herausgesucht, die Patienten unmittelbar betreffen. Zu jedem finden Sie den Wortlaut aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes, eine Übersetzung in verständliche Sprache und die Beschreibung, wie wir ihn in der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels umsetzen. Auch die Graubereiche benennen wir, statt sie zu übergehen.

Säule und Steinfassade eines Gerichtsgebäudes
01

Wer darf behandelt werden?

§ 2 FMedG legt fest, wer eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen darf und welche medizinischen Voraussetzungen dafür gelten.

04

Weshalb: die Rechte des Kindes

Viele Regeln des Gesetzes schützen nicht die Eltern, sondern das Kind, das entstehen soll. Am deutlichsten beim Auskunftsrecht.

05

Vergleich und Änderungen

Für Paare aus Deutschland ist der Unterschied zum deutschen Recht entscheidend. Und Recht bleibt nicht stehen.

Jede Rechtsaussage auf diesen Seiten stammt aus dem Gesetzestext im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) oder aus einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung. Die Seiten sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

06

Häufige Fragen zur Rechtslage

Warum erklärt eine Klinik Gesetze?

Weil wir sie jeden Tag anwenden. Ob ein Paar behandelt werden darf, entscheidet sich nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz. Dasselbe gilt für die Beratung vorher und für die Form der Zustimmung. Wer die Regeln vorher kennt, erlebt weniger Überraschungen im Ablauf.

Warum steht der Gesetzestext im Wortlaut auf den Seiten?

Weil eine Zusammenfassung immer eine Auslegung ist. Sie sollen nachlesen können, was tatsächlich im Gesetz steht, und daneben, wie wir es verstehen und umsetzen. Wo der Wortlaut mehr als eine Lesart zulässt, sagen wir das.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Die Seiten erklären die allgemeine Rechtslage. Was sie für Ihre Situation bedeutet, besprechen wir im Erstgespräch. Bei Spendersamen oder gespendeten Eizellen sieht das Gesetz eine Beratung durch einen Notar vor.

Wie aktuell sind die Angaben?

Jede Seite trägt ein Prüfdatum. Wir prüfen die Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes regelmäßig. Änderungen halten wir mit Datum auf der Seite „Was sich ändert" fest. Befristete Regeln nennen wir immer mit dem Datum, bis zu dem sie gelten.

Gilt österreichisches Recht auch für Paare aus Deutschland?

Für die Behandlung in Österreich gilt das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz. Welche Fragen sich zusätzlich aus dem deutschen Recht ergeben können, etwa bei der Kostenübernahme, erklärt der Vergleich Deutschland und Österreich.

Dr. med. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Roman Pavlik Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich) · zuletzt geprüft am 04.09.2026
Kein Rechtsrat

Diese Seite gibt wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft; aus ihr lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.

Ihr nächster Schritt

Eine Frage zu Ihrer Situation?

Im Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels klären wir, welche Voraussetzungen für Sie gelten. Wir erklären auch, welche Schritte vor einer Behandlung nötig sind. In Ruhe und ohne Verpflichtung.

Lieber zuerst telefonieren? Rufen Sie uns an: +43 7242 22 44 66.

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