Kinderwunschklinik Dr. Pavlik
Krone Gütesiegel IMWF Studie Auszeichnung Top Ambulatorium
StartseiteRecht§ 2b FMedG
Gesetz, kurz erklärt

Einfrieren von Eizellen und Samen

Darf ich meine Eizellen für später einfrieren lassen?

Mit medizinischem Grund ja, etwa vor einer Chemotherapie. Ohne medizinischen Grund ist das Einfrieren in Österreich bis zum 31. März 2027 nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Beschränkung aufgehoben, mit Wirkung ab 1. April 2027. Was danach gilt, hängt vom Gesetzgeber ab.

Mit medizinischem Grund erlaubt Ohne Grund bis 31.03.2027 nicht Ab 01.04.2027 offen
Social Freezing: Gefrorene Seifenblase auf Schnee als Symbol für das Einfrieren von Eizellen
01

Was gilt auf einen Blick?

Vier Aussagen, die den Paragraphen zusammenfassen. Dazu die Zahlen, die zählen.

Mit Grund: erlaubtWenn eine Krankheit oder deren Behandlung die Fruchtbarkeit ernsthaft gefährdet.
Ohne Grund: bis 31. März 2027 nichtDas Alter allein ist kein Grund im Sinn des Gesetzes. Bis zum Stichtag gilt die alte Regel.
Ab 1. April 2027: offenDie Beschränkung fällt. Ob der Gesetzgeber vorher neue Bedingungen beschließt, ist nicht entschieden.
Übrige Eizellen aus einer IVF: immer erlaubtDas regelt § 17, nicht § 2b. Sie dürfen für spätere Versuche eingefroren werden.
Stichtag
31.03.2027
letzter Tag der Beschränkung
Spenderin
18 bis 30
Alter bei Entnahme für Dritte
Eigene Eizellen
keine Frist
Aufbewahrung bis Widerruf
02

Wie läuft der Fruchtbarkeitserhalt ab?

Bei einer Krebsdiagnose zählt die Zeit. Zwischen Anfrage und Entnahme liegen oft nur zwei Wochen.

  1. DiagnoseBefund der Fachärztin
  2. Anfragevorrangig behandelt
  3. Stimulationoft unabhängig vom Zyklustag
  4. Entnahmein kurzer Narkose
  5. Lagerungbis Widerruf
  6. SpäterVerwendung nach § 2
03

Was steht im Gesetz?

Der Absatz, um den es geht, und die Anmerkung des RIS zu seiner Aufhebung. Den vollständigen Text lesen Sie mit einem Klick.

§ 2b Absatz 1 FMedG, bis 31.03.2027

„Samen, Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe dürfen auch für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung entnommen und aufbewahrt werden, wenn ein körperliches Leiden oder dessen … Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann."

Im RIS lesen
§ 2b FMedG, Fassung ab 01.04.2027

„(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 61/2025)" … Absatz 2 bleibt: Eizellen für eine dritte Person dürfen nur vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr entnommen werden.

Im RIS lesen

Quelle: Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, § 2b in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2015 und BGBl. I Nr. 61/2025. Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis G 52/2024 vom 6. Oktober 2025. Auslassungen mit „…", Hervorhebungen von uns. Abgerufen am 4. September 2026.

04

Wie machen wir es in Thalheim?

In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels frieren wir Eizellen und Samen ein, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Ohne Grund bieten wir es bis zum 31. März 2027 nicht an, weil es nicht zulässig ist.

Anfragen vor einer Krebsbehandlung nehmen wir vorrangig an. Die Stimulation kann in vielen Fällen unabhängig vom Zyklustag beginnen. Den medizinischen Grund dokumentieren wir mit dem Befund der behandelnden Fachärztin oder des Facharztes.

Für den 1. April 2027 bereiten wir uns vor. Wird das Einfrieren ohne medizinischen Grund zulässig, bieten wir es an, mit derselben Aufklärung über Chancen und Grenzen wie bei jeder Behandlung. Eingefrorene Eizellen sind keine Garantie für ein späteres Kind. Wie hoch die Chance ist, hängt vor allem vom Alter bei der Entnahme ab.

Einen Katalog anerkannter Diagnosen gibt es nicht. Entscheidend ist, ob eine Erkrankung oder ihre Behandlung die Eizellreserve vorzeitig vermindert oder zu vermindern droht, etwa eine Operation am Eierstock. Das beurteilen wir für Ihre Situation einzeln und besprechen es mit Ihnen, statt es an einer Liste von Diagnosen festzumachen.

Ohne medizinischen Grund können wir das Einfrieren derzeit nicht anbieten. Zum 01.04.2027 steht eine Gesetzesänderung an. Wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird und was dann tatsächlich möglich ist, steht noch nicht fest.

Was das Einfrieren medizinisch leisten kann und wovon die Chancen abhängen, erklärt der Ratgeber zum Einfrieren von Eizellen.

Zum Ratgeber
05

Wo bleibt es unklar?

Der Begriff „körperliches Leiden" ist weit, die Zeit ab April 2027 unklar, und ein häufiger Fall ist im Gesetz nicht bedacht.

Was ist ein körperliches Leiden?

Krebs ist eindeutig. Eine Endometriose-Operation oder eine verminderte Eizellreserve sind es nicht. Kliniken legen das unterschiedlich aus.

Samen einfrieren vor einer Vasektomie?

Eine Vasektomie ist keine Krankheit. Nach dem Wortlaut kein zulässiger Grund. Ab April 2027 stellt sich die Frage voraussichtlich nicht mehr.

Was gilt ab 1. April 2027 genau?

Fällt Absatz 1 ersatzlos weg, gäbe es keine Altersgrenze und keine Höchstdauer. Ein Gesetzesentwurf liegt nach unserem Stand nicht vor.

Eingefroren als Alleinstehende, und dann?

Die Verwendung setzt nach § 2 eine Paarbeziehung voraus. Wer heute einfriert, kann die Zellen als Alleinstehende nicht verwenden.

06

Wo lesen Sie weiter?

Häufige Fragen zu § 2b FMedG

Kann ich meine Eizellen jetzt ohne medizinischen Grund einfrieren lassen?

In Österreich nicht vor dem 1. April 2027. Bis dahin verlangt § 2b Absatz 1 ein körperliches Leiden oder eine Behandlung, die die Fruchtbarkeit ernsthaft gefährdet.

Ich habe eine Krebsdiagnose. Wie schnell geht das Einfrieren?

Solche Anfragen behandeln wir vorrangig. Die Stimulation kann in vielen Fällen unabhängig vom Zyklustag beginnen. Rufen Sie uns an, bevor die Chemotherapie startet.

Dürfen übrige Eizellen aus meiner IVF eingefroren werden?

Ja. Das fällt unter § 17, nicht unter § 2b. Eizellen und Embryonen aus einer laufenden Behandlung dürfen für spätere Versuche desselben Paares aufbewahrt werden.

Quellen und rechtliche Grundlage
  1. Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), § 2b in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2015, außer Kraft mit 31.03.2027. RIS, Dokument NOR40168513, abgerufen am 04.09.2026.
  2. FMedG § 2b in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2025, in Kraft ab 01.04.2027, Absatz 1 aufgehoben durch VfGH. RIS, Dokument NOR40272353, abgerufen am 04.09.2026.
  3. Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis G 52/2024 vom 06.10.2025.
  4. FMedG § 2 (Zulässigkeit), § 17 (Aufbewahrung). RIS, abgerufen am 04.09.2026.
Dr. med. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Roman Pavlik Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich) · zuletzt geprüft am 04.09.2026
Kein Rechtsrat

Diese Seite gibt wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft; aus ihr lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.

Ihr nächster Schritt

Sie stehen vor einer Behandlung, die Ihre Fruchtbarkeit gefährdet?

Rufen Sie uns an, bevor die Behandlung beginnt. Wir klären rasch, ob ein Fruchtbarkeitserhalt möglich ist und wie er abläuft: +43 7242 22 44 66.

Erstgespräch vereinbaren
menu-circlecross-circle linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram