
Darf ich meine Eizellen für später einfrieren lassen?
Mit medizinischem Grund ja, etwa vor einer Chemotherapie. Ohne medizinischen Grund ist das Einfrieren in Österreich bis zum 31. März 2027 nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Beschränkung aufgehoben, mit Wirkung ab 1. April 2027. Was danach gilt, hängt vom Gesetzgeber ab.

Vier Aussagen, die den Paragraphen zusammenfassen. Dazu die Zahlen, die zählen.
Bei einer Krebsdiagnose zählt die Zeit. Zwischen Anfrage und Entnahme liegen oft nur zwei Wochen.
Der Absatz, um den es geht, und die Anmerkung des RIS zu seiner Aufhebung. Den vollständigen Text lesen Sie mit einem Klick.
„Samen, Eizellen sowie Hoden- und Eierstockgewebe dürfen auch für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung entnommen und aufbewahrt werden, wenn ein körperliches Leiden oder dessen … Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann."
Im RIS lesen„(Anm.: Abs. 1 aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 61/2025)" … Absatz 2 bleibt: Eizellen für eine dritte Person dürfen nur vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr entnommen werden.
Im RIS lesenQuelle: Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, § 2b in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2015 und BGBl. I Nr. 61/2025. Verfassungsgerichtshof, Erkenntnis G 52/2024 vom 6. Oktober 2025. Auslassungen mit „…", Hervorhebungen von uns. Abgerufen am 4. September 2026.
In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels frieren wir Eizellen und Samen ein, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Ohne Grund bieten wir es bis zum 31. März 2027 nicht an, weil es nicht zulässig ist.
Anfragen vor einer Krebsbehandlung nehmen wir vorrangig an. Die Stimulation kann in vielen Fällen unabhängig vom Zyklustag beginnen. Den medizinischen Grund dokumentieren wir mit dem Befund der behandelnden Fachärztin oder des Facharztes.
Für den 1. April 2027 bereiten wir uns vor. Wird das Einfrieren ohne medizinischen Grund zulässig, bieten wir es an, mit derselben Aufklärung über Chancen und Grenzen wie bei jeder Behandlung. Eingefrorene Eizellen sind keine Garantie für ein späteres Kind. Wie hoch die Chance ist, hängt vor allem vom Alter bei der Entnahme ab.
Einen Katalog anerkannter Diagnosen gibt es nicht. Entscheidend ist, ob eine Erkrankung oder ihre Behandlung die Eizellreserve vorzeitig vermindert oder zu vermindern droht, etwa eine Operation am Eierstock. Das beurteilen wir für Ihre Situation einzeln und besprechen es mit Ihnen, statt es an einer Liste von Diagnosen festzumachen.
Ohne medizinischen Grund können wir das Einfrieren derzeit nicht anbieten. Zum 01.04.2027 steht eine Gesetzesänderung an. Wie sie im Einzelnen ausgestaltet wird und was dann tatsächlich möglich ist, steht noch nicht fest.
Was das Einfrieren medizinisch leisten kann und wovon die Chancen abhängen, erklärt der Ratgeber zum Einfrieren von Eizellen.
Zum RatgeberDer Begriff „körperliches Leiden" ist weit, die Zeit ab April 2027 unklar, und ein häufiger Fall ist im Gesetz nicht bedacht.
Krebs ist eindeutig. Eine Endometriose-Operation oder eine verminderte Eizellreserve sind es nicht. Kliniken legen das unterschiedlich aus.
Eine Vasektomie ist keine Krankheit. Nach dem Wortlaut kein zulässiger Grund. Ab April 2027 stellt sich die Frage voraussichtlich nicht mehr.
Fällt Absatz 1 ersatzlos weg, gäbe es keine Altersgrenze und keine Höchstdauer. Ein Gesetzesentwurf liegt nach unserem Stand nicht vor.
Die Verwendung setzt nach § 2 eine Paarbeziehung voraus. Wer heute einfriert, kann die Zellen als Alleinstehende nicht verwenden.
Was medizinisch dahintersteckt.
BehandlungEinfrieren mit medizinischem Grund.
Laufend gepflegtDer Stand zur Neuregelung, mit Datum.
In Österreich nicht vor dem 1. April 2027. Bis dahin verlangt § 2b Absatz 1 ein körperliches Leiden oder eine Behandlung, die die Fruchtbarkeit ernsthaft gefährdet.
Solche Anfragen behandeln wir vorrangig. Die Stimulation kann in vielen Fällen unabhängig vom Zyklustag beginnen. Rufen Sie uns an, bevor die Chemotherapie startet.
Ja. Das fällt unter § 17, nicht unter § 2b. Eizellen und Embryonen aus einer laufenden Behandlung dürfen für spätere Versuche desselben Paares aufbewahrt werden.
Diese Seite gibt wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft; aus ihr lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.
Rufen Sie uns an, bevor die Behandlung beginnt. Wir klären rasch, ob ein Fruchtbarkeitserhalt möglich ist und wie er abläuft: +43 7242 22 44 66.