Kinderwunschklinik Dr. Pavlik

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Behandlung

Samenspende

Wann kommt eine Samenspende infrage?

Eine Samenspende kann infrage kommen, wenn der Partner nicht fortpflanzungsfähig ist. Auch zwei Frauen können mit Spendersamen gemeinsam ein Kind bekommen. Der Samen stammt aus einer zugelassenen Samenbank, die ihn erst nach allen Untersuchungen freigibt; die Behandlung läuft als Insemination oder im Rahmen einer IVF ab. Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt in Österreich jeden Schritt, von der Zulässigkeit über die notarielle Zustimmung bis zum Auskunftsrecht des Kindes.

Kryokonserviertes Röhrchen mit Spendersamen und einem Siegel mit Häkchen
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Wann ist eine Samenspende sinnvoll?

Eine Samenspende kommt infrage, wenn der Partner nicht fortpflanzungsfähig ist oder wenn zwei Frauen gemeinsam ein Kind bekommen möchten.

Diese beiden Fälle nennt das Fortpflanzungsmedizingesetz. Ob einer davon bei Ihnen zutrifft, klären wir vor der Behandlung anhand Ihrer Befunde.

  1. 01Keine befruchtungsfähigen Spermien: Im Ejakulat finden sich keine verwendbaren Spermien. Eine operative Gewinnung aus dem Hodengewebe kommt nicht infrage oder bleibt ohne Erfolg.
  2. 02Zwei Frauen mit Kinderwunsch: Ein Frauenpaar möchte gemeinsam ein Kind bekommen. Spendersamen ist dafür ausdrücklich zulässig.
Bei erblichem Risiko

Ein genetisches Risiko allein erlaubt in Österreich noch keine Behandlung mit Spendersamen. Wir empfehlen dann zunächst eine humangenetische Beratung. Ob Spendersamen in Ihrem Fall rechtlich verwendet werden darf, prüfen wir anhand der Befunde; die Voraussetzungen stehen im Abschnitt zur Rechtslage.

Am Beginn der Abklärung beim Mann steht ein Spermiogramm. Welche Ursachen männlicher Unfruchtbarkeit dahinterstehen können, beschreibt unser Ratgeber.

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Wie läuft die Behandlung mit Spendersamen ab?

Die Behandlung mit Spendersamen läuft in fünf Schritten ab: von der notariellen Zustimmung bis zur Insemination oder zum Embryotransfer.

Wir arbeiten mit der European Sperm Bank zusammen, einer zugelassenen Samenbank in Europa. Dadurch stehen Ihnen geprüfte Spender mit ausführlichen Profilen zur Auswahl.

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Beratung und notarielle Zustimmung

Vor einer Behandlung mit Spendersamen klären wir Sie über den Ablauf auf und bieten Ihnen eine psychologische Beratung an. Zusätzlich verlangt das Gesetz eine notarielle Beratung über die rechtlichen Folgen. Beide Personen des Paares stimmen der Behandlung anschließend in Form eines Notariatsakts zu. Das gilt auch für verheiratete Paare. Zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Behandlung liegen mindestens 14 Tage.

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Auswahl des Spenders

Die medizinische Eignung prüfen Samenbank und Klinik, bevor eine Probe freigegeben wird. Die persönliche Auswahl treffen Sie selbst über die Datenbank der European Sperm Bank. Dabei können Sie Merkmale wie Aussehen, Herkunft oder Interessen berücksichtigen. Diese Angaben erlauben keine Vorhersage über die späteren Eigenschaften des Kindes. Bei der Auswahl unterstützen wir Sie, wie lange Sie dafür brauchen, bestimmen aber Sie. Die Probe bestellen Sie anschließend selbst bei der Samenbank.

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Freigabe und Versand

Die gespendete Probe wird bei der Samenbank kryokonserviert und erst freigegeben, wenn alle Untersuchungen abgeschlossen sind. Die Samenbank untersucht Spender und Proben nach den geltenden Vorgaben auf relevante übertragbare Erkrankungen, dazu gehört eine Quarantänezeit vor der Freigabe. Welche genetischen Untersuchungen dazukommen, richtet sich nach dem Programm der Samenbank. Danach wird die Probe sicher verpackt an unsere Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels geschickt und dort bis zur Behandlung gelagert.

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Insemination oder IVF

Die Samenprobe wird entweder für eine intrauterine Insemination verwendet oder im Rahmen einer IVF-Behandlung mit den Eizellen zusammengebracht. Je nach Ausgangssituation kommt dabei auch eine ICSI infrage.

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Embryotransfer

Beim IVF-Weg wird die Eizelle im Labor befruchtet. Nach einigen Tagen der Entwicklung übertragen wir den Embryo in die Gebärmutter.

Ein Weg teilt sich in zwei Äste: links Gebärmutter mit Katheter, rechts Laborschale mit Eizelle
Mit Spendersamen sind zwei Wege möglich: die Insemination oder die IVF.
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Samenspende oder TESE: Welcher Weg passt?

Vor einer Samenspende besprechen wir, ob eine TESE, also die Gewinnung eigener Spermien aus dem Hodengewebe, für Sie eine Alternative ist.

Finden sich im Ejakulat keine Spermien, lassen sie sich in manchen Fällen über eine TESE aus dem Hodengewebe entnehmen und für eine ICSI verwenden. Eine feste Reihenfolge gibt es nicht. Die Entscheidung hängt von der Ursache ab, von der Aussicht auf eine erfolgreiche Spermiengewinnung und von Ihrer persönlichen Abwägung.

  1. 01TESE medizinisch nicht aussichtsreich: Sprechen die Befunde dagegen, besprechen wir mit Ihnen die Behandlung mit Spendersamen.
  2. 02TESE möglich, aber nicht gewünscht: Manche Paare möchten den Eingriff nicht. Diese Entscheidung treffen Sie.
  3. 03Erbliches Risiko: Wir empfehlen eine humangenetische Beratung und klären vorher, ob Spendersamen zulässig ist.
  4. 04Entscheidung direkt für Spendersamen: Auch ohne vorherigen TESE-Versuch ist dieser Weg möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Chancen und Risiken

Die Aussichten einer Behandlung mit Spendersamen hängen vor allem vom Alter der Frau, von ihrer Eizellreserve und von der gewählten Behandlung ab.

Bei einer Insemination kommt es zusätzlich darauf an, ob die Eileiter durchgängig sind, wie der Zyklus verläuft und wie viele Follikel heranreifen. Konkrete Erfolgszahlen zur Insemination berechnet der IUI-Erfolgsrechner aus Ihren persönlichen Ausgangswerten.

Die medizinischen Risiken entsprechen denen der gewählten Behandlung, also der Insemination oder der IVF. Wird die Insemination hormonell stimuliert, können mehrere Eibläschen heranreifen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft, deshalb kontrollieren wir die Zahl der Follikel per Ultraschall. Wie hoch Ihr Mehrlingsrisiko ausfällt, schätzt unser Rechner ab.

Eine freigegebene Probe hat alle vorgesehenen Kontrollen durchlaufen. Auch umfangreiche Untersuchungen können Infektionen oder genetische Erkrankungen nicht vollständig ausschließen, das gilt für jede Schwangerschaft. Was das für Ihre Situation bedeutet, besprechen wir vor der Behandlung mit Ihnen.

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Was schreibt das Gesetz in Österreich vor?

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt die Samenspende in Österreich von der Zulässigkeit über die notarielle Zustimmung bis zum Auskunftsrecht des Kindes.

Fünf Vorgaben sind für Sie am wichtigsten:

  1. 01Zulässigkeit: Spendersamen darf verwendet werden, wenn der Partner nicht fortpflanzungsfähig ist. Zulässig ist er auch, wenn zwei Frauen ein Kind bekommen möchten. Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist außerdem nur in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft erlaubt, für alleinstehende Frauen also nicht.
  2. 02Notarielle Beratung und Zustimmung: Beide Personen des Paares lassen sich vorher notariell über die rechtlichen Folgen beraten. Danach stimmen sie der Behandlung in einem Notariatsakt zu. Das gilt auch für verheiratete Paare.
  3. 03Auskunftsrecht des Kindes: Gegenüber dem Paar bleibt die Identität des Spenders grundsätzlich verborgen. Das Kind kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr Auskunft über die gesetzlich dokumentierten Spenderdaten verlangen.
  4. 04Höchstens drei Familien je Spender: Der Samen eines Spenders darf für höchstens drei Ehen, eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften verwendet werden. Das verringert das Risiko genetischer Verwandtschaft innerhalb der Bevölkerung.
  5. 05Geprüfte Spender und Proben: Die Samenbank untersucht Spender und Proben nach den geltenden Vorgaben auf übertragbare Erkrankungen. Vor der Freigabe liegt eine Quarantänezeit. Zusätzliche genetische Untersuchungen richten sich nach dem Programm der Samenbank.
Silhouette eines jungen Menschen, verbunden mit einer Ausweiskarte
Das Kind hat später das Recht, die Herkunft zu erfahren.

Gibt es für eine Samenspende Geld?

Nein. Eine Samenspende darf in Österreich nicht gegen Entgelt erfolgen: Weder Geld noch eine andere Gegenleistung sind zulässig. Ersetzt werden dürfen ausschließlich nachgewiesene Barauslagen, die im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung entstanden sind. Spender dürfen auch nicht vermittelt werden, und Werbung dafür ist untersagt.

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Weitere Fragen

Was Paare uns zur Samenspende am häufigsten fragen.

Wie funktioniert eine Samenspende?

Der Samen stammt aus einer zugelassenen Samenbank und wird erst nach allen vorgesehenen Untersuchungen freigegeben. Vor der Behandlung stimmen beide Personen des Paares in Form eines Notariatsakts zu. Die Behandlung selbst läuft als Insemination oder im Rahmen einer IVF ab.

Kann das Kind später erfahren, wer der Spender ist?

Ja. Gegenüber dem Paar bleibt die Identität des Spenders grundsätzlich verborgen. Das Kind kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr Auskunft über die gesetzlich dokumentierten Spenderdaten verlangen.

Brauchen wir für die Samenspende einen Notariatsakt?

Ja. Beide Personen des Paares brauchen vorher eine notarielle Beratung über die rechtlichen Folgen. Anschließend stimmen sie der Behandlung in einem Notariatsakt zu. Das gilt auch für verheiratete Paare, den Ablauf besprechen wir im Erstgespräch.

Wird der Samenspender rechtlich zum Vater?

Nein. Bei einer gesetzeskonformen Behandlung wird der Spender nicht rechtlicher Vater. Als Vater gilt der Mann, der der Behandlung im Notariatsakt zugestimmt hat. Zwischen Spender und Kind entstehen keine gegenseitigen Unterhalts- oder Erbansprüche.

Kann ich als alleinstehende Frau in Österreich Spendersamen verwenden?

Nein. Nach österreichischem Recht ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zulässig. Das gilt auch für die Behandlung mit Spendersamen. Zu Ihren Möglichkeiten beraten wir Sie gerne persönlich.

Wie wähle ich einen passenden Samenspender aus?

Die medizinische Eignung ist vor der Freigabe bereits geprüft. In der Datenbank der European Sperm Bank können Sie danach Merkmale wie Aussehen, Herkunft oder Interessen berücksichtigen. Eine Vorhersage über die späteren Eigenschaften des Kindes erlauben diese Angaben nicht.

Wie sicher sind die medizinischen und genetischen Untersuchungen?

Die Samenbank untersucht Spender und Proben nach den geltenden Vorgaben auf übertragbare Erkrankungen, vor der Freigabe liegt eine Quarantänezeit. Wie weit die genetischen Untersuchungen gehen, richtet sich nach dem Programm der Samenbank. Auch umfangreiche Untersuchungen können Infektionen oder genetische Erkrankungen nicht vollständig ausschließen.

Übernimmt der IVF-Fonds die Kosten des Spendersamens?

Nein. Den Spendersamen bezahlt der IVF-Fonds nicht, und er finanziert auch keine Inseminationen. Eine erforderliche IVF oder ICSI kann er anteilig unterstützen, wenn eine anerkannte Fondsindikation und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Unsere Tarife finden Sie auf der Kostenseite, den Förderrahmen erklärt die Seite zum IVF-Fonds.

Wie lange dauert die Bestellung einer Samenprobe?

Die Probe bestellen Sie selbst bei der Samenbank, sobald Sie sich für einen Spender entschieden haben. Die Samenbank schickt sie danach direkt an unsere Klinik. Bis sie bei uns ist, vergehen in der Regel drei Werktage, bei längerem Versandweg bis zu sechs. Nicht planbar ist der Schritt davor: Wie lange Sie für die Auswahl brauchen, entscheiden Sie selbst, und ob der gewünschte Spender verfügbar ist, klärt sich zwischen Ihnen und der Samenbank.

Dr. med. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Roman Pavlik Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich) · zuletzt geprüft am 25.08.2026
Ihr nächster Schritt

Sie möchten wissen, ob eine Samenspende für Sie infrage kommt?

Im Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels sehen wir uns Ihre Befunde gemeinsam an. Wir besprechen dabei, ob eine Behandlung mit Spendersamen in Ihrer Situation der passende Weg ist.

Sie sind unsicher, ob ein Erstgespräch schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: ein Anruf, ohne Verpflichtung. Lieber gleich sprechen? Rufen Sie uns an: +43 7242 22 44 66.

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