
Ich bin 40 oder älter: Was kann ich jetzt noch tun?
Ab 40 zählt vor allem die Zeit. Mit dem Alter nehmen Zahl und Qualität der Eizellen ab, und die Chance je Monat sinkt. Warten Sie deshalb nicht ein Jahr, sondern lassen Sie sich gleich beraten. Wir klären die Ausgangslage rasch und besprechen mit Ihnen, ob eine Behandlung mit eigenen Eizellen sinnvoll ist oder eine gerichtete Eizellspende infrage kommt.

Ab 40 nehmen sowohl die Zahl als auch die Qualität der Eizellen ab.
Der Vorrat an Eizellen wird vor der Geburt angelegt und nimmt das ganze Leben ab. Mit den Jahren steigt zudem der Anteil der Eizellen mit einer Fehlverteilung der Chromosomen. Diese Fehler sind der Hauptgrund, warum es seltener zu einer Schwangerschaft kommt und warum Fehlgeburten häufiger werden.
Zwei Begriffe gehen dabei oft durcheinander. Die Eizellreserve beschreibt, wie viele Eibläschen noch in den Eierstöcken heranreifen können. Die Eizellqualität beschreibt, ob eine Eizelle ein gesundes Erbgut mitbringt. Die Reserve lässt sich schätzen, die Qualität nicht messen. Für die Qualität bleibt das Alter der wichtigste Faktor.
Der AMH-Wert ist ein Planungswert für die Eizellreserve. Er zeigt, wie die Eierstöcke voraussichtlich auf eine Stimulation ansprechen. Ein Fruchtbarkeitstest ist er nicht: Ob Sie schwanger werden und wie gut Ihre Eizellen sind, sagt er nicht voraus.
Wie sich Fruchtbarkeit und Risiken über die Jahre verändern, mit Zahlen und Studien, erklärt unser Ratgeber Kinderwunsch ab 35: Chancen und Risiken. Diese Seite beantwortet die Frage, was Sie ab 40 konkret tun können.
Mit 40 oder älter sollten Sie nicht abwarten, sondern sich gleich beraten lassen, sobald Sie schwanger werden möchten.
Jüngeren Paaren raten Fachleute, eine Zeit lang selbst zu probieren. Ab 40 kostet dieses Warten wertvolle Monate, weil die Eizellqualität mit jedem Jahr weiter abnimmt. Bestehen bekannte Risiken wie Endometriose, frühere Fehlgeburten oder Operationen an den Eierstöcken, gilt das umso mehr.
Wir besprechen Ihre Vorgeschichte und bisherige Befunde. Vorhandene Unterlagen bringen Sie mit, das spart Zeit. Das Gespräch ist in der Klinik oder per Video möglich.
Den AMH-Wert bestimmen wir aus dem Blut, die Zahl der kleinen Eibläschen sehen wir im Ultraschall. Beide Werte beurteilen wir gemeinsam mit Ihrem Alter.
Beim Partner gehört ein Spermiogramm dazu. Ob die Eileiter durchgängig sind, prüfen wir bei Bedarf mit einer HyCoSy.
Mit den Befunden besprechen wir, welche Behandlung für Sie infrage kommt und wie viel Zeit wir dafür einplanen.
Einen Termin für die Abklärung bekommen Sie zeitnah, ohne lange Wartezeit.
Ab 40 ist meist eine IVF oder ICSI mit eigenen Eizellen der erste Behandlungsweg, solange die Befunde dafür sprechen.
Eine feste Altersgrenze für die Behandlung mit eigenen Eizellen nennt das Fortpflanzungsmedizingesetz nicht. Welche Methode passt, entscheiden wir nicht allein nach dem Alter. Es zählen die Dauer des Kinderwunsches, die Eizellreserve, die Eileiter und das Spermiogramm.
Für Frauen mit geringer Eizellreserve fragen viele nach einer IVF mit wenig Hormonen. Diesen modifizierten natürlichen Zyklus bieten wir ohne Alters- oder AMH-Grenze an. Was dahinter steckt, erklärt die Seite IVF im natürlichen Zyklus.
Viele Frauen ab 40 fragen nach einer genetischen Untersuchung der Embryonen vor dem Transfer, kurz PGT-A. In Österreich ist sie nur in gesetzlich festgelegten Fällen erlaubt: nach drei oder mehr erfolglosen Transfers, wenn eine genetische Ursache anzunehmen ist, oder nach mindestens drei Fehl- oder Totgeburten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit genetisch bedingt waren. Auch eine bekannte Erbanlage eines Elternteils kann die Untersuchung erlauben. Das Alter allein ist kein zulässiger Grund. Die Untersuchung verbessert auch nicht die Eizellen. Sie gibt Hinweise darauf, welche Embryonen chromosomal auffällig sind, und ihr Ergebnis ist nicht in jedem Fall eindeutig. Für Frauen ab 39 fehlen dazu belastbare Studien. Die Biopsie und die genetische Analyse trägt der IVF-Fonds nicht.
Ehrliche Einordnung der Studienlage.
§ 2a FMedGDie gesetzlichen Fallgruppen im Wortlaut.
Ihre Chancen hängen von Ihrem Alter und Ihren Befunden ab, eine pauschale Zahl führt in die Irre. Eine Einschätzung mit Bezugsgröße gibt unser IVF-Erfolgsrechner. Im Gespräch ordnen wir das Ergebnis für Ihre Lage ein.
Sie möchten wissen, welcher Weg bei Ihren Befunden sinnvoll ist? Im Erstgespräch planen wir mit Ihnen die nächsten Monate.
Erstgespräch vereinbarenEine Eizellspende ist in Österreich möglich, solange die empfangende Frau zu Behandlungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
So regelt es § 3 Absatz 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dazu kommt eine medizinische Voraussetzung: Nach ärztlicher Beurteilung ist eine Schwangerschaft mit eigenen Eizellen nicht mehr zu erwarten. Die Spenderin muss zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 30. Lebensjahr alt sein.
Wir führen die Eizellspende ausschließlich als gerichtete Spende durch: Sie bringen eine Spenderin aus Ihrem persönlichen Umfeld mit, etwa eine Schwester oder eine Freundin. Ein eigenes Spenderinnen-Programm bieten wir nicht an. Eine Spenderin zu vermitteln, verbietet uns das Gesetz. Die Spende darf nicht gegen Entgelt erfolgen, ersetzt werden dürfen nur nachgewiesene Barauslagen.
Weil die Altersgrenze an den Behandlungsbeginn anknüpft, lohnt es sich, die Frage nach einer Eizellspende früh mitzudenken. Sprechen Sie uns darauf an, auch wenn Sie zuerst mit eigenen Eizellen behandelt werden möchten.
Der IVF-Fonds fördert eine IVF nur, wenn die Frau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Maßgeblich ist das Alter zum Beginn des Versuchs, nicht zur Anmeldung (§ 4 Absatz 4 IVF-Fonds-Gesetz). Als Beginn zählt der Tag, an dem Ihnen zum ersten Mal Arzneimittel für den Versuch verordnet oder verabreicht werden. Beim Partner liegt die Grenze beim vollendeten 50. Lebensjahr.
Sind Sie kurz vor 40, sprechen Sie uns früh an. Dann planen wir den Beginn des Versuchs so, dass er noch vor Ihrem Geburtstag liegt, wenn die Befunde es zulassen.
Greift der Fonds, übernimmt er 70 % des Fondstarifs, Sie tragen die restlichen 30 % des Fondstarifs. Leistungen außerhalb des Tarifs kommen dazu, weshalb Ihr Anteil an den Gesamtkosten über 30 % liegt. Beginnt der Versuch nach Ihrem 40. Geburtstag, bezahlen Sie die Behandlung selbst. Die Preise finden Sie auf unserer Seite für Privatzahler.
Das gilt auch bei einer Eizellspende: Der IVF-Fonds zahlt nur, wenn die Frau, die das Kind austragen wird, zu Beginn des Versuchs das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 4 Abs. 4 IVF-Fonds-Gesetz).
Ein Kinderwunsch ab 40 bringt oft Zeitdruck und schwierige Entscheidungen mit sich, etwa die Frage nach einer Eizellspende. Mit dieser Last müssen Sie nicht allein bleiben. Psychologische Unterstützung kann helfen. Wir nennen Ihnen dafür unabhängige Beratungsstellen.
Was Frauen ab 40 uns vor der Behandlung am häufigsten fragen.
Nein. Das Fortpflanzungsmedizingesetz nennt für die Behandlung mit eigenen Eizellen keine Altersgrenze. Ob eine Behandlung aussichtsreich ist, beurteilen wir anhand Ihrer Befunde. Der IVF-Fonds fördert allerdings nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, eine Eizellspende ist bis zum vollendeten 45. Lebensjahr zulässig.
Nicht lange. Ab 40 raten wir, sich gleich beraten zu lassen, sobald Sie schwanger werden möchten. Jeder Monat zählt, weil die Eizellqualität mit dem Alter weiter abnimmt.
Nein. Der AMH-Wert gibt einen Hinweis auf die Eizellreserve und darauf, wie Ihre Eierstöcke auf eine Stimulation ansprechen. Über die Qualität der Eizellen und Ihre Chance auf eine Schwangerschaft sagt er nichts Verlässliches aus.
Nein. In Österreich ist die Untersuchung nur in drei gesetzlich festgelegten Fallgruppen erlaubt. Das Alter allein gehört nicht dazu. Mehr dazu im Ratgeber PGT-A.
Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels behandelt Frauen ab 40 mit IVF und ICSI und führt die gerichtete Eizellspende durch. Die Klinik liegt zwischen Linz und Wels, das Erstgespräch ist auch per Video möglich.
Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite geben wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie sind keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft, sondern ohne Gewähr; verlassen Sie sich im Einzelfall nicht allein darauf, aus ihnen lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.
Im Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik in Thalheim bei Wels sehen wir uns Ihre Befunde an und planen mit Ihnen die nächsten Schritte. Sie sind unsicher, ob ein Erstgespräch schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: ein Anruf, ohne Verpflichtung. Unser Sekretariat erreichen Sie unter +43 7242 22 44 66, Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr.