
Was muss vor einer Kinderwunschbehandlung rechtlich passieren?
Drei Schritte schreibt das Gesetz vor: eine ärztliche Aufklärung mit 14 Tagen Bedenkzeit, das Angebot einer psychologischen Beratung und die Zustimmung beider Partner, in bestimmten Fällen beim Notar. Die Zustimmung kann bis zum letzten Moment zurückgenommen werden.

Vier Regeln, die jede Behandlung begleiten. Zwei Zahlen, die Sie kennen sollten.
Vom Erstgespräch bis zur Behandlung liegen mindestens zwei Wochen. Der Notar kommt dazu, wenn das Gesetz ihn verlangt.
Die Kernsätze im Wortlaut, gekürzt. Den vollständigen Text lesen Sie mit einem Klick im Rechtsinformationssystem des Bundes.
„Der Arzt hat spätestens 14 Tage vor einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung … in einer für medizinische Laien verständlichen Sprache … aufzuklären und zu beraten … Ein allfälliger Verzicht auf diese ärztliche Aufklärung ist rechtsunwirksam."
Im RIS lesen„… darf nur mit Zustimmung der Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten durchgeführt werden. Die Zustimmung bedarf bei Lebensgefährten oder bei Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person der Form eines Notariatsakts."
Im RIS lesen„Die Zustimmung … kann … bis zum Einbringen … widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner bestimmten Form … Die Zustimmung … darf zum Zeitpunkt des Einbringens … nicht älter als zwei Jahre sein."
Im RIS lesenQuelle: Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, § 7 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2015 und § 8 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018. Auslassungen mit „…" gekennzeichnet, Hervorhebungen von uns. Abgerufen am 4. September 2026.
In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels ist die Aufklärung ein eigener Termin, kein Nebensatz beim Erstgespräch. Die 14 Tage planen wir von Anfang an ein, damit kein Zyklus verloren geht.
Steht der Behandlungsweg fest, folgt die Aufklärung zu genau dieser Methode, mit unseren schriftlichen Unterlagen. Danach läuft die Bedenkzeit. Wer im nächsten Zyklus beginnen möchte, sollte die Aufklärung früh einplanen.
Die psychologische Beratung bieten wir aktiv an und nennen unabhängige Anlaufstellen. Den Notar organisieren Sie selbst, wir sagen, was er braucht. Bei Kryotransfers aus einer früheren Behandlung prüfen wir vor jedem Transfer, ob die Zustimmung noch innerhalb der zwei Jahre liegt. Ein Widerruf wird bei uns schriftlich festgehalten, und die Behandlung stoppt sofort.
Die Aufklärung führt bei uns immer eine Ärztin oder ein Arzt. Lange Wartezeiten auf diesen Termin gibt es nicht, auch nicht bis zum Behandlungsbeginn. Schneller als die gesetzlichen Fristen geht es allerdings nicht: Der Start richtet sich danach, wann die vorgeschriebene Bedenkzeit abgelaufen ist.
Für den Notartermin erhalten Sie von uns eine Informationsmappe. Darin liegen eine Vorlage, wie der Notariatsakt aussehen muss, und Hinweise auf Notare in Wels und Umgebung. Einige bieten den Termin auch online an.
Wie das Erstgespräch abläuft und welche Befunde Sie mitbringen sollten, erklärt die Seite zum Erstgespräch.
Zum ErstgesprächDie Regeln sind klar, solange alles nach Plan läuft. Schwierig wird es bei Trennung, Tod und beim Timing über mehrere Zyklen.
Das Gesetz sagt es nicht. Wir halten sie auch bei Folgezyklen ein, wenn sich an Methode oder Risiken etwas geändert hat.
Widerruft ein Partner, darf kein Transfer stattfinden. Was mit eingefrorenen Embryonen geschieht, regelt § 8 nicht.
Ein Transfer danach ist nach dem Aufbau des Gesetzes nicht vorgesehen. Ausdrücklich geregelt ist der Fall nicht.
Die Zustimmung wird erneuert. Bei Lebensgefährten wieder als Notariatsakt, weil die Form an die Zustimmung gebunden ist.
Befunde, Wege, Zeitplan.
§ 17 FMedGZehn Jahre, Widerruf, Tod.
§ 3 FMedGWann der Notar auch bei Ehepaaren dazukommt.
Nein. Das Gesetz erklärt einen Verzicht auf die Aufklärung für rechtsunwirksam. Planen Sie die Aufklärung früh ein, dann verlieren Sie keinen Zyklus.
Lebensgefährten immer; Ehepaare und eingetragene Partner nur bei Samen- oder Eizellspende. Ehepaare nur, wenn Spendersamen oder gespendete Eizellen verwendet werden.
Ja, bis zum Einbringen der Zellen in den Körper der Frau. Der Widerruf braucht keine Form und wird schriftlich festgehalten.
Diese Seite gibt wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft; aus ihr lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.
Im Erstgespräch erklären wir, welche Schritte vor dem Start stehen und wie Sie sie so legen, dass kein Zyklus verloren geht. Telefonisch erreichen Sie uns unter +43 7242 22 44 66.