
Wer bekommt die Kostenübernahme durch den IVF-Fonds?
Eine Kette von Bedingungen: eine der vier gesetzlichen Diagnosen, die Frau unter 40 und der Partner unter 50 bei Versuchsbeginn, Krankenversicherung für beide, Hauptwohnsitz eines Partners in Österreich. Dann übernimmt der Fonds vier Versuche, und nach einer bestätigten Schwangerschaft vier weitere. Was ein Versuch kostet, steht auf der Kostenseite.

Diagnose, Alter, Versicherung, Wohnsitz. Alle vier müssen stimmen.
Die Voraussetzungen werden vor jedem Versuch geprüft, weil sie am Tag des Beginns erfüllt sein müssen.
Die Kernsätze im Wortlaut, gekürzt. Den vollständigen Paragraphen mit den Regeln zu Staatsbürgerschaft und Aufenthalt lesen Sie mit einem Klick.
„Ein Anspruch auf Kostentragung … besteht 1. bei Sterilität der Frau a) tubaren, b) durch Endometriose bedingten oder c) durch polyzystisches Ovar bedingten Ursprungs oder 2. bei Sterilität des Mannes."
Im RIS lesen„Der Anspruch … besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft … herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch … für vier weitere Versuche."
Im RIS lesen„… dass zum Zeitpunkt des Beginns eines Versuchs … 1. die Frau … das 40. Lebensjahr und der Mann bzw. die eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin der Frau … das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 2. … die Leistungszuständigkeit … der gesetzlichen Krankenversicherung … vorliegt und 3. zumindest ein Partner des Paares den Hauptwohnsitz in Österreich hat."
Im RIS lesenQuelle: IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, § 4 in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2021. Auslassungen mit „…", Hervorhebungen von uns. Abgerufen am 4. September 2026.
Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels ist Vertragskrankenanstalt des IVF-Fonds. Wir prüfen die Voraussetzungen vor jedem Versuch, weil der Fonds nur zahlt, wenn sie am Startdatum erfüllt sind.
Die Diagnose belegen wir mit Befunden, die der Fonds anerkennt: Eileiter durch HyCoSy oder Bauchspiegelung, Endometriose durch Operationsbericht oder Ultraschall, polyzystische Eierstöcke durch Ultraschall und Hormonstatus, männliche Unfruchtbarkeit durch Spermiogramme nach WHO-Standard. Wo eine Diagnose fehlt, sagen wir es vor der Planung.
Das Alter prüfen wir gegen den Tag des Versuchsbeginns. Eine Frau, die während der Stimulation 40 wird, hat den Versuch noch im Fonds, wenn er vorher begonnen hat. Den Neuanspruch melden wir nach ärztlich bestätigter Schwangerschaft, nicht erst nach der Geburt. So haben wir es ärztlich geprüft und in allen Rechnern hinterlegt.
Die Schwangerschaft melden wir dem Fonds erst, wenn sie im Ultraschall dokumentiert ist, frühestens fünf Wochen nach dem Transfer. Ein hCG-Wert allein genügt dafür nicht.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, tragen Sie die Kosten selbst. Was die Behandlung dann kostet, steht auf unserer Kostenseite. An der medizinischen Empfehlung ändert das nichts: Wir raten zu dem, was medizinisch sinnvoll ist, nicht zu dem, was gefördert wird.
Was ein Fondsversuch kostet, welchen Anteil Sie tragen und wie die Abrechnung läuft, steht auf der Seite zum IVF-Fonds.
Zu Tarifen und SelbstbehaltDie Diagnoseliste ist eng und alt. Dazwischen liegen Fälle, über die das Gesetz schweigt.
Kein Grenzwert im Gesetz. Ein Spermiogramm unter den WHO-Referenzwerten wird anerkannt, wie weit darunter, entscheidet die Fondsstelle.
Verminderte Eizellreserve, ungeklärte Unfruchtbarkeit: nicht in der Liste von 1999. Diese Paare zahlen selbst. Eine Lücke des Gesetzes, nicht der Auslegung.
Der Anspruch besteht grundsätzlich. Geprüft und genehmigt wird er vom IVF-Fonds, nicht von uns. Wir melden die Schwangerschaft, sobald sie im Ultraschall dokumentiert ist; über die Anerkennung entscheidet dann der Fonds.
Das Gesetz nennt die Partnerin der Frau ausdrücklich. Welche der vier Diagnosen vorliegen muss, wenn kein Mann beteiligt ist, sagt es nicht.
Was der Fonds zahlt und was Sie tragen.
UrsachenEileiter, Endometriose, PCOS, männlicher Faktor.
§ 2 FMedGZulässigkeit und Förderung sind zwei verschiedene Fragen.
Vier: verschlossene oder geschädigte Eileiter, Endometriose, polyzystische Eierstöcke und eine Unfruchtbarkeit des Mannes.
Vier je Paar. Nach einer bestätigten Schwangerschaft beginnt ein neuer Anspruch auf vier weitere.
Nein. Mindestens ein Partner braucht den Hauptwohnsitz in Österreich. Beide brauchen eine Krankenversicherung.
Diese Seite gibt wieder, wie wir die Rechtslage verstehen und wie wir in Thalheim danach arbeiten. Sie ist keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft; aus ihr lassen sich keine Ansprüche ableiten. Ob und wie eine Regelung in Ihrem Fall greift, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Über Ihre Behandlung sprechen wir im Erstgespräch.
Im Erstgespräch prüfen wir die Voraussetzungen anhand Ihrer Befunde, bevor Sie planen. Telefonisch: +43 7242 22 44 66.