Der österreichische IVF-Fonds übernimmt bis zu 70 % der Behandlungskosten für IVF und ICSI – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unser IVF-Fonds Check prüft in wenigen Schritten, ob Sie die Kriterien erfüllen: Alter, medizinische Indikation, Versicherungsstatus und Behandlungszahl. Sie erhalten sofort eine klare Auskunft – ohne Wartezeit, ohne Anmeldung.
💰 Bis zu 70% Kostenübernahme
⚕ Nach IVF-Fonds-Gesetz
⏱ Ca. 2 Minuten
🔒 Anonym
Methodik & Datengrundlage
Der Check basiert auf den gesetzlichen Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes (IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999 idgF). Die Kriterien umfassen: Frau unter 40, Mann unter 50 zum Zeitpunkt der Punktion; aufrechte Sozialversicherung beider Partner; medizinische Indikation (tubarer Faktor, männlicher Faktor, Endometriose, idiopathische Sterilität etc.); maximal 4 Versuche pro Methode.
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose.
FAQ
Welche Altersgrenze gilt für den IVF-Fonds?
Die Frau muss zum Zeitpunkt der Eizellentnahme (Punktion) unter 40 Jahre alt sein, der Mann unter 50. Für den Beginn der Stimulation gibt es keine gesonderte Altersgrenze.
Wie viele Versuche werden gefördert?
Maximal 4 Versuche pro Methode (IVF bzw. ICSI). Ein neuer Versuch beginnt mit jeder Punktion. Kryotransfers werden separat gezählt.
Müssen wir verheiratet sein?
Nein. Eine Ehe ist keine Voraussetzung. Es muss lediglich eine aufrechte Partnerschaft bestehen und beide Partner müssen in Österreich sozialversichert sein.
Gilt der IVF-Fonds auch für gleichgeschlechtliche Paare?
Seit 2015 haben auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare in Österreich Zugang zur Kinderwunschbehandlung. Die IVF-Fonds-Berechtigung wird anhand der gleichen Kriterien geprüft.
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