Kinderwunschklinik Dr. Pavlik
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Rechner und Tools

IVF-Fonds-Check

Übernimmt der IVF-Fonds unsere Behandlung?

Der Fonds knüpft an Alter, Diagnose, Familienstand und Versicherung an. Der Check geht die Voraussetzungen der Reihe nach durch und sagt Ihnen, welche erfüllt sind und welche noch offen sind. Die verbindliche Prüfung erfolgt im Einzelfall nach den Richtlinien des Fonds.

Zwei Hände beim Ausfüllen eines Formulars am Tisch
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Was der Fonds voraussetzt

Vier Bedingungen, die zusammen gelten müssen

Der IVF-Fonds übernimmt bei berechtigten Paaren einen Teil der Kosten für IVF und ICSI. Eine Insemination gehört nicht zu den geförderten Behandlungen. Maßgeblich sind immer die jeweils gültigen Richtlinien des Fonds.

  1. 01Partnerschaft Aufrechte Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft. Bei einer Lebensgemeinschaft ist ein Notariatsakt erforderlich.
  2. 02Alter Die Grenze liegt bei 40 Jahren für die Frau und 50 Jahren für den Partner oder die Partnerin, für alle Paare gleich.
  3. 03Medizinische Indikation Es muss eine Indikation vorliegen, die eine Behandlung im Rahmen der assistierten Fortpflanzung erforderlich macht.
  4. 04Versicherung Für beide Partner besteht eine Leistungszuständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung, in Österreich oder in einem EU/EWR-Staat.
Wichtig

Dieser Check dient der Orientierung. Die Anspruchsberechtigung richtet sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Richtlinien des IVF-Fonds und wird immer individuell geprüft.

Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

Erstgespräch vereinbaren
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Fragen zum Rechner

Was der Rechner kann und was nicht

Wie viele Versuche werden gefördert?

Bis zu vier Versuche pro Paar. Wird durch einen Versuch eine nach den Kriterien des IVF-Fonds bestätigte Schwangerschaft erreicht, also eine intakte, per Ultraschall dokumentierte Schwangerschaft frühestens fünf Wochen nach dem Embryotransfer, stehen grundsätzlich wieder bis zu vier geförderte Versuche zur Verfügung.

Wird eine Insemination gefördert?

Nein. Der Fonds fördert IVF und ICSI. Die Insemination gehört nicht dazu, ebenso wenig die Bereitstellung von Spendersamen oder gespendeten Eizellen.

Müssen wir die Behandlung vorfinanzieren?

Nein. Als Vertragsklinik rechnen wir den Förderanteil direkt ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Check arbeitet ausschließlich in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht an uns oder an Dritte übermittelt. Wenn Sie der Messung zugestimmt haben, erfassen unsere Statistik- und Werbedienste, dass der Rechner benutzt wurde, ohne Ihre Eingaben und ohne Ihr Ergebnis.

Was ist, wenn eine Voraussetzung knapp nicht erfüllt ist?

Sprechen Sie uns an. Manche Punkte lassen sich klären, etwa durch einen Notariatsakt oder durch den Zeitpunkt des Versuchsbeginns.

Dr. med. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Dr. med. Roman Pavlik Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels (Oberösterreich) · zuletzt geprüft am 27.08.2026
Ihr nächster Schritt

Sie möchten wissen, was für Sie gilt?

Als IVF-Fonds-Vertragsklinik übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit dem Fonds. Wir prüfen Ihre Situation im Erstgespräch, in der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels. Sie sind unsicher, ob ein Erstgespräch schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: ein Anruf, ohne Verpflichtung.

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