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24. Februar 2026

IVF in Österreich – Kostenübernahme für deutsche Paare
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Ratgeber

IVF in Österreich – Kostenübernahme für deutsche Paare

Übernimmt meine deutsche Krankenkasse eine Behandlung in Österreich?

In vielen Fällen ja, die Wege unterscheiden sich aber zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Der Antrag gehört vor den Behandlungsbeginn gestellt, sonst geht der Anspruch verloren. Welche Rechtsgrundlage gilt, wie Sie den Antrag stellen und was zu tun ist, wenn die Kasse ablehnt, steht weiter unten.

IVF in Österreich – Kostenübernahme und Erstattung für deutsche Paare
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Warum entscheiden sich deutsche Paare für Österreich?

Deutschland hat mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) eines der strengsten Fortpflanzungsmedizin-Gesetze in Europa. Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) bietet deutlich mehr Möglichkeiten für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Aspekt Vorteil Österreich
EizellspendeIn Österreich erlaubt, in Deutschland verboten (ESchG §1a)
BlastozystenkulturStandardmäßig bis Tag 5 – in DE durch „Dreierregel" eingeschränkt
EmbryonenauswahlErweiterte Kultivierung und Auswahl möglich
PGT-A / TOBIGenetische Untersuchung vor dem Einsetzen umfassender nutzbar
Nähe zu BayernThalheim bei Wels: 40 Min. Von der deutschen Grenze
Sprache & KulturKeine Sprachbarriere, deutschsprachiges Team

Warum gerade unsere Klinik in Thalheim bei Wels?

Über 20 Jahre Erfahrung

Unsere Klinik verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Reproduktionsmedizin, mit mehr als 500 Behandlungszyklen im Jahr.

Ärztliche Leitung kennt das deutsche System

Dr. Pavlik war zuvor Leiter des Hormon- und Kinderwunschzentrums der Universitätsklinik Würzburg. Er kennt das deutsche Gesundheitssystem, die Kassenabläufe und die Anforderungen an die Antragstellung aus eigener Erfahrung.

Unser besonderer Vorteil

Als IVF-Fonds Vertragsklinik bieten wir österreichischen Paaren den geförderten Zugang. Für deutsche Paare haben wir ein eigenes Beratungsteam, das Sie bei der gesamten Antragstellung unterstützt, vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung.

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Die Rechtsgrundlage: EU-Patientenmobilitätsrichtlinie

Wichtig

Was ist die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie? Eine EU-Regelung (2011/24/EU), die seit 2013 allen EU-Bürgern das Recht gibt, geplante medizinische Behandlungen in einem anderen EU-Land durchführen zu lassen, und die Kosten von der heimischen Kasse erstattet zu bekommen.

In Deutschland wurde diese Richtlinie über §13 Abs. 4–5 SGB V (Kostenerstattungsprinzip) in nationales Recht umgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

  • Sie dürfen eine IVF- oder ICSI-Behandlung in Österreich durchführen lassen.
  • Nach Genehmigung erstattet Ihre GKV in der Regel bis zur Höhe der Kosten, die in Deutschland angefallen wären (§ 13 Abs. 4 und 5 SGB V).
  • Die Behandlung muss nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz zulässig sein (sog. ESchG-Konformität).
  • Ein Behandlungsplan mit Genehmigung durch die Kasse ist vor Behandlungsbeginn erforderlich.
Wichtig, ESchG-Konformität

Nur Behandlungen, die auch in Deutschland zulässig wären, werden erstattet. Das bedeutet: Eizellspende und ROPA-Methode werden von deutschen GKV nicht erstattet, obwohl sie in Österreich legal sind (§ 27a Abs. 1 SGB V: nur Behandlung mit eigenen Keimzellen). IVF, ICSI, Kryotransfer und Insemination sind erstattungsfähig.

Nationale Kontaktstelle

Bei der Nationalen Kontaktstelle Deutschland (nks-gesundheit.de) können Sie sich über Ihre Rechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung informieren. Auch die österreichische Kontaktstelle (kontaktstelle-aig.at) hilft weiter.

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GKV vs. PKV: Unterschiedliche Wege zur Erstattung

Abbildung 1
Zwei Wege, zwei Regelwerke
Gesetzliche Kasse
  • Etwa die Hälfte der Kosten
  • Nur für Ehepaare
  • Nur mit eigenen Ei- und Samenzellen
  • Altersgrenzen und vorherige Genehmigung
Private Versicherung
  • Richtet sich nach dem Vertrag
  • Oft höhere Erstattung
  • Das Verursacherprinzip kann gelten
  • Vorher schriftlich anfragen
Quelle Paragraf 27a SGB V für die gesetzliche Kasse; bei privaten Verträgen entscheidet der jeweilige Tarif.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV übernimmt laut §27a SGB V 50 % der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche, bei verheirateten Paaren. Viele Kassen gewähren darüber hinaus freiwillige Zuschüsse (Satzungsleistungen), die den Eigenanteil erheblich senken.

Private Krankenversicherung (PKV)

Bei der PKV richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Die Kosten werden meist für den Partner übernommen, bei dem die medizinische Ursache liegt. PKV-Tarife können IVF/ICSI einschließen oder ausschließen, prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig.

Voraussetzungen für die GKV-Kostenübernahme (§27a SGB V)

Voraussetzung Details
FamilienstandVerheiratet (einige Kassen: auch unverheiratete Paare)
Alter Frau25–39 Jahre
Alter Mann25–49 Jahre
Medizinische IndikationNachgewiesen durch Facharzt
BehandlungsplanVor Behandlungsbeginn von Kasse genehmigt
Versicherte PartnerBeide bei einer deutschen GKV versichert
Eigene KeimzellenAusschließlich homologe Behandlung (eigene Ei- und Samenzellen)
Max. Versuche3 Versuche IVF/ICSI (einige Kassen: 4. Versuch)
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Welche Kasse zahlt wie viel?: Kassenübersicht

Die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen sind enorm. Während alle GKV den gesetzlichen 50-%-Anteil übernehmen, schwanken die freiwilligen Zusatzleistungen stark. Einige Kassen übernehmen bis zu 100 % der Behandlungskosten.

Über die gesetzlichen 50 Prozent hinaus zahlen manche Kassen einen Zuschuss aus ihrer Satzung — die Spanne reicht von null bis zur vollständigen Übernahme des Eigenanteils. Welche Kasse wie viel zahlt, ändert sich jedes Jahr, und die Bedingungen unterscheiden sich stark. Wir nennen hier bewusst keine Beträge: Eine Zahl, die bei Ihrem Antrag nicht mehr stimmt, hilft Ihnen nicht.

So kommen Sie an die richtige Auskunft

Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich nach den Satzungsleistungen zur künstlichen Befruchtung, bevor die Behandlung beginnt. Einen Überblick über Bundes- und Länderzuschüsse führt das Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (informationsportal-kinderwunsch.de). Diese Seite wird laufend gepflegt, unsere wäre eine Momentaufnahme.

Stand: Februar 2026. Satzungsleistungen können sich ändern. Wir empfehlen, die aktuellen Konditionen bei Ihrer Kasse zu erfragen.

Zusatzleistungen gelten nicht automatisch im Ausland

Viele Kassen gewähren ihre freiwilligen Zusatzzuschüsse (Satzungsleistungen) nur bei Behandlung im Inland oder bei deutschen Vertragskliniken. Das bedeutet: Der gesetzliche 50-%-Anteil wird bei einer IVF in Österreich fast immer erstattet, aber der darüber hinausgehende Zusatzzuschuss muss im Einzelfall geprüft werden.

Beispiel: Die AOK Plus gewährt Satzungsleistungen für Behandlung grundsätzlich nicht im Ausland. Andere Kassen handhaben das großzügiger.

Unser Rat: Fragen Sie Ihre Kasse vor Behandlungsbeginn schriftlich, ob der Zusatzzuschuss auch bei einer IVF/ICSI in Österreich gilt. Unseren Kostenvoranschlag legen Sie dafür bei.

Wichtig: ESchG-Konformität der gesamten Behandlung

In Österreich dürfen wir mehr Embryonen kultivieren und den aussichtsreichsten auswählen, ein klarer Vorteil gegenüber der deutschen „Dreierregel". Damit Ihre Kasse die kompletten Behandlungskosten übernimmt, muss die gesamte Behandlung jedoch dem deutschen Embryonenschutzgesetz entsprechen.

Wir stellen für jede Behandlung eine ESchG-Konformitätsbestätigung aus. Kann diese nicht ausgestellt werden, etwa weil Sie sich bewusst für eine in Deutschland nicht zulässige Methode entscheiden (z.B. Eizellspende), ist eine Kostenübernahme durch die GKV ausgeschlossen.

Unser Vorgehen: Wir besprechen im Erstgespräch genau, welche Behandlungsoptionen ESchG-konform erstattungsfähig sind und wo die Grenzen liegen. Damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.

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Interaktiver Kassenrechner

Berechnen Sie Ihre individuelle Kostenerstattung, abhängig von Kasse, Behandlung und Anzahl der Versuche.

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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Kostenübernahme

Abbildung 2
Der Weg zur Kostenübernahme
  1. 1
    Behandlungsplan erstellen lassen
    vor Behandlungsbeginn, das ist Voraussetzung
  2. 2
    Antrag bei der Kasse
    mit Behandlungsplan und ärztlicher Begründung
  3. 3
    Genehmigung abwarten
    erst danach mit der Behandlung beginnen
  4. 4
    Rechnungen sammeln
    und nach der Behandlung einreichen
  5. 5
    Bei Ablehnung
    Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich
Quelle Paragraf 27a SGB V. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, klärt Ihre Krankenkasse.

Der Antragsprozess ist überschaubar. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt und erstellen alle erforderlichen Dokumente für Ihre Krankenkasse.

  1. 01Erstgespräch in unserer Klinik: Wir analysieren Ihre Situation, besprechen Befunde und empfehlen den besten Behandlungsweg. Das Erstgespräch kann vor Ort oder als Video-Konsultation stattfinden. Bringen Sie vorhandene Befunde mit, Hormonstatus, Spermiogramm, Ultraschall.
  2. 02Behandlungsplan erstellen: Wir erstellen einen ESchG-konformen Behandlungsplan mit allen Angaben, die Ihre Kasse benötigt: Diagnose (ICD-10), geplante Maßnahmen, voraussichtliche Kosten, Qualifikationsnachweis und Bestätigung der ESchG-Konformität.
  3. 03Antrag bei Ihrer Krankenkasse: Reichen Sie den Behandlungsplan bei Ihrer GKV ein. Beantragen Sie die Kostenübernahme nach §13 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie. Nutzen Sie unser Muster-Anschreiben. Genehmigungsfrist: 3–6 Wochen.
  4. 04Genehmigung erhalten: Ihre Kasse prüft den Antrag und erteilt die Genehmigung. Wichtig: Beginnen Sie die Behandlung erst nach schriftlicher Zusage. Im Genehmigungsschreiben steht der genaue Erstattungsbetrag.
  5. 05Behandlung in Thalheim bei Wels: Die Behandlung verläuft identisch wie für österreichische Paare. Für Stimulation und Entnahme der Eizellen benötigen Sie 2–4 Termine vor Ort. Anreise: München ~2,5 h, Passau ~1 h (Details: Anreise aus Bayern).
  6. 06Rechnung einreichen: Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Diese reichen Sie zusammen mit der Genehmigung bei Ihrer Kasse ein. Erstattung in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen.
Dokumente, die wir für Sie erstellen

Konformer Kostenvoranschlag (nach EBM-Äquivalenten), Bestätigung der ESchG-Konformität, Qualifikationsnachweis der Klinik und Ärzte, Muster-Anschreiben für Ihre Krankenkasse und eine detaillierte Endabrechnung zur Einreichung.

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Konkrete Kostenbeispiele: Was zahlen Sie wirklich?

Die tatsächlichen Kosten hängen von drei Faktoren ab: Behandlungsmethode, Ihre Krankenkasse und die Anzahl der Versuche.

Beispiel 1: Was eine ICSI bei uns kostet

PositionBetrag
Behandlung ICSI (Klinik)4.547,00 €
Narkose zur Eizellentnahme350,00 €
Medikamente für die Stimulationca. 1.850 €
Gesamtkostenca. 6.750 €

Quelle Behandlungskosten: Preise der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik, Stand Oktober 2026, inklusive Umsatzsteuer. Medikamente: gemessen an 218 Behandlungszyklen der Klinik zwischen Januar 2025 und September 2026. Der Mittelwert liegt bei rund 1.850 €, vier von fünf Zyklen liegen zwischen 1.400 und 2.400 €. Wie viel es bei Ihnen wird, hängt vom Protokoll und davon ab, wie Ihr Körper anspricht.

Beispiel 2: Was eine IVF bei uns kostet

PositionBetrag
Behandlung IVF (Klinik)3.971,00 €
Narkose zur Eizellentnahme350,00 €
Medikamente für die Stimulationca. 1.850 €
Gesamtkostenca. 6.150 €

Quelle Behandlungskosten: Preise der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik, Stand Oktober 2026, inklusive Umsatzsteuer. Medikamente: gemessen an 218 Behandlungszyklen der Klinik zwischen Januar 2025 und September 2026. Der Mittelwert liegt bei rund 1.850 €, vier von fünf Zyklen liegen zwischen 1.400 und 2.400 €. Wie viel es bei Ihnen wird, hängt vom Protokoll und davon ab, wie Ihr Körper anspricht.

Was Ihre Kasse davon trägt

Das steht nicht in unserer Hand. Die gesetzliche Kasse übernimmt nach § 27a SGB V die Hälfte der Kosten, die sie im Behandlungsplan vorher genehmigt hat — und nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sie eine Behandlung in Österreich mitträgt und in welcher Höhe, klären Sie bitte schriftlich mit Ihrer Kasse, bevor die Behandlung beginnt. Manche Kassen zahlen darüber hinaus einen Zuschuss aus ihrer Satzung; wie hoch, ändert sich jedes Jahr und unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

Gut zu wissen

Welche Zusatzleistungen Ihre Kasse gewährt, steht in ihrer Satzung und ändert sich jährlich. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich nach.

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Steuertipps: Behandlung von der Steuer absetzen

Behandlungen zählen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG). Den selbst getragenen Anteil können Sie in der Steuererklärung geltend machen, abzüglich der zumutbaren Belastung.

Was ist absetzbar?

Behandlung & Medikamente

Behandlungskosten (nach Abzug der Erstattung) und Medikamentenkosten (Stimulationshormone, Progesteron)

Fahrt & Übernachtung

Fahrtkosten (0,30 €/km Entfernungspauschale), Übernachtung am Behandlungsort, Parkgebühren

Praxistipp

Sammeln Sie alle Belege, auch für Fahrtkosten, Parkgebühren und Hotel. Bei drei IVF-Versuchen mit Eigenanteil ergeben sich schnell 3.000–6.000 € an absetzbaren Kosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das eine Erstattung von 1.260–2.520 €.

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Wenn die Kasse ablehnt: Widerspruch einlegen

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Erstanträge für Auslandsbehandlungen werden häufiger abgelehnt. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Ablehnungsgründe: und warum sie nicht stichhaltig sind

„Keine Vertragsklinik"

Die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie und § 13 Abs. 4 SGB V sehen die Kostenerstattung im EU-Ausland auch ohne Vertragsbeziehung vor; die übrigen Voraussetzungen prüft die Kasse.

„Kein S2-Formular beantragt"

Für den Weg über §13 Abs. 4 SGB V ist kein S2-Formular erforderlich.

„Fehlende Unterlagen"

Nachreichbar. Fordern Sie eine schriftliche Liste der fehlenden Dokumente an.

„Behandlung nicht ESchG-konform"

Wir stellen Ihnen eine Bestätigung aus, dass Ihre Behandlung bei uns den Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes entspricht.

Frist beachten

Sie haben einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Zeit für den schriftlichen Widerspruch. Begründung: EU-Patientenmobilitätsrichtlinie und §13 Abs. 4 SGB V. Über weitere Schritte berät Sie eine Rechtsberatung oder Ihre Verbraucherzentrale.

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Unterlagen für den Widerspruch

Wir stellen Ihnen die medizinischen Unterlagen und Bestätigungen zusammen, die Sie für einen Widerspruch brauchen.

Erstgespräch buchen Kontakt aufnehmen →

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich die Behandlung in Österreich vorstrecken?

Ja, bei der Kostenerstattung nach §13 Abs. 4 SGB V zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Kasse ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen. Alternativ können Sie ein S2-Formular beantragen. Damit rechnet die Kasse direkt mit uns ab.

Brauche ich eine Überweisung von meinem deutschen Gynäkologen?

Sie benötigen eine dokumentierte medizinische Indikation von einem deutschen Facharzt. Eine formelle Überweisung ist nicht zwingend, aber hilfreich. Wir empfehlen, vorab eine Diagnose und Empfehlung vom Gynäkologen einzuholen.

Wie viele Versuche werden erstattet?

Die gesetzliche Übernahme gilt für 3 Versuche (IVF oder ICSI). Einige Kassen übernehmen freiwillig auch einen 4. Versuch (z.B. BKK firmus bis zu 6 Versuche). Kryotransfers zählen in der Regel nicht als eigener Versuch, solange sie aus demselben Stimulationszyklus stammen.

Was ist mit den Medikamentenkosten?

Stimulationsmedikamente können in Deutschland oder Österreich bezogen werden. In Deutschland gelten die üblichen Zuzahlungsregelungen. Die Kosten liegen in vier von fünf Fällen zwischen 1.400 bis 2.400 € je Zyklus, im Mittel bei rund 1.850 € und können im Rahmen der Kostenerstattung eingereicht werden.

Kann ich als unverheiratetes Paar die Kosten erstattet bekommen?

§27a SGB V sieht die Kostenübernahme grundsätzlich für Ehepaare vor. Allerdings bieten mittlerweile zahlreiche Kassen (z.B. AOK Bayern, TK, BKK firmus) freiwillige Satzungsleistungen auch für unverheiratete Paare an.

Werden auch Kryotransfers erstattet?

Ja. Ein Kryotransfer aus einem genehmigten Stimulationszyklus wird in der Regel erstattet. Ein Kryotransfer kostet laut Preisliste ab 1.616 Euro. Die jährliche Lagerungsgebühr wird nicht von der GKV übernommen.

Wie weit ist die Klinik von der deutschen Grenze?

Thalheim bei Wels liegt ca. 40 Minuten von der Grenze (Passau/Schärding) und ca. 2,5 Stunden von München entfernt. Für Paare aus Niederbayern und Oberbayern ist unsere Klinik damit näher als manche deutsche Kinderwunschzentren.

Muss die Behandlung dem deutschen Embryonenschutzgesetz entsprechen?

Ja. IVF, ICSI, Einfrieren (Einfrieren von Eizellen oder Embryonen) und Insemination werden erstattet. Eizellspende und ROPA-Methode werden nicht von der GKV übernommen, obwohl sie in Österreich legal sind. Wir stellen eine Bestätigung der ESchG-Konformität aus.

Medizinisch geprüft von Dr. Roman Pavlik, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe — Stand: 14.09.2026
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Quellen zum Nachlesen

  • 01 § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), Künstliche Befruchtung. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.09.2026.
  • 02 Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Übersicht der Bundes- und Länderzuschüsse. informationsportal-kinderwunsch.de
  • 03 Preise der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik, Stand Oktober 2026, inklusive Umsatzsteuer.
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Wenn Sie den Antrag vorbereiten möchten

Für den Antrag brauchen Sie einen Behandlungsplan mit Kostenaufstellung. Den stellt Ihnen die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels nach dem Erstgespräch aus, in der Form, die Ihre Kasse verlangt.

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Dr. Roman Pavlik – Facharzt für Gynäkologie und Reproduktionsmedizin

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