
Wann kommt mein Kind, und wann beginnt der Mutterschutz?
Geben Sie den ersten Tag der letzten Regelblutung ein, nach einer Behandlung stattdessen den Tag der Punktion. Der Rechner nennt daraus Geburtstermin, Schwangerschaftswoche und die Termine des Eltern-Kind-Passes. Nur wenige Kinder kommen genau am errechneten Termin.
Was als Nächstes ansteht, hängt davon ab, wo Sie stehen.
Der errechnete Termin ist ein Rechenwert, kein Datum, auf das man sich verlassen kann. Wann Ihr Kind tatsächlich kommt, lässt sich daraus nicht vorhersagen.
Der Mutterschutz beginnt acht Wochen vor dem errechneten Termin. Ihrem Arbeitgeber melden Sie die Schwangerschaft, sobald Sie davon wissen.
Nach einer Behandlung bei uns schwangerWenn die Schwangerschaft aus einer Behandlung bei uns entstanden ist, begleiten wir Sie in den ersten Wochen weiter.
Fristen, die im Gesetz stehen
Die österreichischen Fristen unterscheiden sich von den deutschen. Deshalb helfen deutsche Rechner hier nicht weiter. Maßgeblich ist das Mutterschutzgesetz.
Dieser Rechner dient der Orientierung. Verbindlich sind das Mutterschutzgesetz und die Auskunft Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Krankenkasse.
Sie sind nach einer Behandlung bei uns schwanger?
Kontakt aufnehmenWas der Rechner kann und was nicht
Die Schwangerschaftswoche zählt vom ersten Tag der letzten Regelblutung an, nicht vom Tag der Befruchtung. Nach einer Behandlung wird stattdessen ab dem Tag der Punktion oder des Transfers gezählt, und der Rechner oben nimmt Ihnen beides ab.
Vom ersten Tag der letzten Regelblutung an gerechnet dauert eine Schwangerschaft im Mittel 280 Tage, also rund 40 Wochen. Nach einer Behandlung wird stattdessen vom Tag der Punktion oder des Transfers gerechnet.
Acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Sobald Sie von der Schwangerschaft wissen. Das Mutterschutzgesetz verlangt die Meldung zu diesem Zeitpunkt und zusätzlich eine Erinnerung an den Beginn des Mutterschutzes in der vierten Woche davor (§ 3 Abs 4 MSchG). Diese Erinnerung ist ein Zeitraum und keine Ausschlussfrist. Wie sich eine späte Meldung im Einzelfall auswirkt, beurteilt die Arbeiterkammer.
Weil der Termin ein Rechenwert ist und kein Vorhersagewert. Selbst wenn der Zeitpunkt des Eisprungs genau bekannt ist, liegt zwischen der frühesten und der spätesten Geburt eine Spanne von mehreren Wochen (Jukic et al. 2013). Maßgeblich für die Datierung ist die Ultraschallmessung im ersten Drittel.
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Datums- und Behandlungsangaben werden nicht an uns übermittelt und nicht gespeichert. Wie auf der übrigen Website ist eine Reichweitenmessung eingebunden; Ihre Eingaben gehen nicht in diese Messung ein.
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Dann begleiten wir Sie in den ersten Wochen weiter. Melden Sie sich einfach bei uns, in der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels. Und falls Sie sich später ein weiteres Kind wünschen und es nicht so schnell geht wie beim ersten Mal: Auch dafür sind wir da.