IVF-Fonds Österreich 2026: Voraussetzungen, Ablauf & was wirklich gefördert wird
Wer bekommt eine Förderung aus dem IVF-Fonds, und was bleibt selbst zu zahlen?
Der IVF-Fonds übernimmt einen großen Teil der Behandlungskosten, aber nur unter festen Voraussetzungen und nur für bestimmte Leistungen. Alter, medizinische Indikation und die Zahl der bisherigen Versuche entscheiden; Zusatzleistungen sind nie enthalten. Was gefördert wird, was nicht, und wie die Anmeldung abläuft, steht weiter unten.

- 01Was ist der IVF-Fonds?→
- 02Bin ich berechtigt? Der Schnell-Check→
- 03Ablauf: Vom Erstgespräch zur Fonds-Förderung→
- 04Was kostet eine IVF mit und ohne Fonds?→
- 05Was der IVF-Fonds NICHT zahlt→
- 06Die 4-Versuche-Regel richtig verstehen→
- 07Sonderfälle: Gleichgeschlechtliche Paare, EU-Bürger & Altersgrenze→
- 08Steuertipp: Den Selbstbehalt von der Steuer absetzen→
- 09Häufig gestellte Fragen (FAQ)→
Was ist der IVF-Fonds?
Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich den IVF-Fonds, ein staatliches Förderinstrument, das Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die finanzielle Last einer künstlichen Befruchtung erheblich erleichtert. Der Fonds übernimmt 70 % des Fondstarifs für IVF und ICSI, berechtigte Paare tragen die restlichen 30 % des Fondstarifs. Leistungen außerhalb des Tarifs, etwa die Narkose, kommen dazu, weshalb Ihr Anteil an den Gesamtkosten über 30 % liegt.
Finanziert wird der Fonds gemeinsam von der Sozialversicherung und dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Er ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angesiedelt.
Was in der Behandlung selbst passiert, von der Hormongabe bis zum Transfer, steht auf unserer Seite zur IVF-Behandlung.
70 % des Fondstarifs übernimmt der IVF-Fonds, Sie tragen die restlichen 30 % des Fondstarifs.
Vier Versuche je Schwangerschaft sind gefördert.
Keine Vorfinanzierung: Wir rechnen den Fonds-Anteil direkt mit dem Ministerium ab.
Als offizielle IVF-Fonds-Vertragsklinik rechnen wir den Fonds-Anteil direkt mit dem Ministerium ab. Sie bezahlen Ihren 30-%-Selbstbehalt am Fondstarif sowie die Leistungen außerhalb des Tarifs; eine Vorfinanzierung des Gesamtbetrags ist nicht nötig.
Was heißt IVF-Fonds-Vertragsklinik?
Die Förderung bekommen Sie nicht in jeder Kinderwunschklinik. Sie bekommen sie nur dort, wo eine Einrichtung einen Vertrag mit dem IVF-Fonds hat. Solche Häuser werden IVF-Fonds-Vertragskliniken genannt, in den amtlichen Listen des Sozialministeriums stehen sie als Vertragskrankenanstalten des IVF-Fonds. Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik ist dort unter Oberösterreich geführt.
Für Sie hat das drei ganz praktische Folgen:
Kein eigener Antrag. Wir prüfen die Voraussetzungen und melden die Behandlung. Im Regelfall müssen Sie selbst nichts beantragen.
Keine Vorfinanzierung. Wir rechnen die siebzig Prozent Förderanteil direkt mit dem Ministerium ab. Sie strecken den Gesamtbetrag nicht vor und warten auf keine Erstattung.
Sie zahlen den Selbstbehalt, nicht den Privatpreis. Fällig sind dreißig Prozent des Fondstarifs und die Leistungen, die außerhalb des Tarifs liegen.
Bin ich berechtigt? Der Schnell-Check
Alle vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Trifft auch nur eine nicht zu, besteht kein Anspruch auf Fonds-Förderung:
- Partnerschaft: Sie leben in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Bei Lebensgemeinschaft ist ein Notariatsakt erforderlich (ca. 100–300 € beim Notar).
- Alter: Die Frau (die das Kind austrägt) darf zu Beginn des Versuchs den 40. Geburtstag noch nicht erreicht haben. Der Mann / die Partnerin darf den 50. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
Medizinische Indikation
Eine fachärztlich diagnostizierte Ursache, die eine natürliche Empfängnis verhindert oder stark erschwert. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss zutreffen:
- Funktionsuntüchtige oder fehlende Eileiter (Tubenverschluss)
- Endometriose (per Ultraschall, MRT oder operativ bestätigt)
- Polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS)
- Eingeschränkte Qualität der Spermien des Partners (OAT-Syndrom, Azoospermie)
Ungeklärte Unfruchtbarkeit und erfolglose Inseminationen sind keine Fondsindikationen; in diesen Fällen zahlen Paare die Behandlung selbst.
- Krankenversicherung & Wohnsitz: Mindestens ein Partner muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Für beide Partner muss ein Nachweis der Leistungszuständigkeit einer Krankenversicherung vorliegen. Das kann eine österreichische gesetzliche Kasse, eine Krankenfürsorgeeinrichtung oder eine private Versicherung sein.
Kein Anspruch besteht bei
IVF-Kostenrechner
Berechnen Sie in wenigen Klicks, was Ihre Behandlung mit und ohne IVF-Fonds kostet, je nach Alter und Behandlungsart.
Kosten jetzt berechnen →Ablauf: Vom Erstgespräch zur Fonds-Förderung
Die Fonds-Anmeldung klingt bürokratisch, ist aber in der Praxis unkompliziert, weil wir die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen. So läuft es ab:
- 01Erstgespräch & Diagnostik: Wir lernen Sie kennen, erheben Ihre Vorgeschichte und führen die notwendige Diagnostik durch (Hormonanalyse, Ultraschall, Spermiogramm). Aus den Ergebnissen ergibt sich Ihr Behandlungsplan.
- 02Prüfung der Fonds-Berechtigung: Wir prüfen gemeinsam, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und informieren Sie transparent über Fonds-Kosten vs. Zusatzkosten.
Dokumente zusammenstellen
Folgende Unterlagen brauchen wir von Ihnen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (beide Partner)
- Aktueller Meldezettel (Hauptwohnsitz Österreich)
- Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Notariatsakt (bei Lebensgemeinschaft)
- E-Card oder Versicherungsnachweis (beide Partner)
- Bei EU-Bürgern: Formular S1 oder S2 der ausländischen Krankenversicherung
- Fonds-Anmeldung durch uns: Unser Administrationsteam meldet den Versuch beim IVF-Fonds an. Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir erledigen die gesamte Abwicklung.
- Behandlung & Abrechnung: Die Behandlung beginnt. Sie bezahlen nur Ihren 30-%-Anteil, den 70-%-Fonds-Anteil rechnen wir direkt mit dem Ministerium ab. Keine Vorfinanzierung nötig.
Von der Dokumentenabgabe bis zur Fonds-Anmeldung vergehen in der Regel nur wenige Tage. Die Behandlung kann im selben Zyklus starten, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
Was kostet eine IVF mit und ohne Fonds?
Der Unterschied ist erheblich. Hier sehen Sie auf einen Blick, was Sie als Fonds-Patient zahlen, und was ohne Förderung auf Sie zukäme:
| Behandlung | Mit IVF-Fonds (bei uns zu zahlen) |
Privatzahler (100 %) |
Sie sparen |
|---|---|---|---|
| IVF (unter 35) | € 1.378,01 | € 3.927,99 | € 2.549,98 |
| IVF (über 35) | € 1.454,38 | € 3.927,99 | € 2.473,61 |
| ICSI (unter 35) | € 1.560,24 | € 4.564,50 | € 3.004,26 |
| ICSI (über 35) | € 1.636,61 | € 4.564,50 | € 2.927,89 |
| FET (Kryotransfer) | € 419,29 | –* | – |
Quelle Preise der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik, Stand September 2026, inklusive Umsatzsteuer. Die Selbstbehalte ergeben sich aus dem Fondstarif nach § 2 Abs. 2 IVF-Fonds-Gesetz.
* Der Preis für einen Kryotransfer als Privatzahlerin hängt vom Aufwand ab und wird vorher genannt. Alle Preise inkl. USt., Stand 2026. Narkose, EmbryoGlue und Assisted Hatching sind in den Fonds-Tarifen nicht inkludiert.
In diesen Beträgen ist alles enthalten, was bei uns zu jeder Behandlung gehört, auch der elektronische Verwechslungsschutz im Labor (RI Witness). Er ist verpflichtend und wird nicht gesondert abgerechnet. Deshalb liegt der Betrag etwas über dem reinen Fondstarif, den Sie als Vergleichszahl anderswo finden.
Die Fonds-Tarife enthalten bereits alle Stimulationsmedikamente und Arzneimittel, diese machen einen erheblichen Kostenfaktor aus (in vier von fünf Fällen 1.400 bis 2.400 €, im Mittel rund 1.850 €). Bei Privatzahlern sind die Medikamente in den oben genannten Preisen nicht inkludiert und kommen zusätzlich hinzu. Der tatsächliche Kostenvorteil des IVF-Fonds ist daher noch größer als die reine Preisdifferenz vermuten lässt.
Alle aktuellen Tarife finden Sie auf unserer Kostenseite.
Was der IVF-Fonds NICHT zahlt
Der Fonds deckt die Kernbehandlung großzügig ab, aber es gibt klare Grenzen, die Sie kennen sollten:
- Inseminationen (IUI)
- Kosten für Spendersamen
- Kosten für Eizellspende
- Zusatzleistungen (RI-Witness, Narkose, EmbryoGlue, Assisted Hatching)
- PID (Präimplantationsdiagnostik)
- IVF und ICSI (inkl. Stimulationsmedikamente)
- Kryotransfer (FET) im Fondszyklus
- Einfrieren + Lagerung der Embryonen (bis 6 Monate)
- MESA / TESE (operative Spermiengewinnung)
- Ultraschall, Labor, Beratungsgespräche & Medizinprodukte
Behandlungen mit Spendersamen oder Eizellspende können trotzdem über den Fonds abgerechnet werden, wenn bei mindestens einem Partner eine eigene medizinische Indikation vorliegt. Nur die Mehrkosten für die Spenderzellen selbst werden nicht vom Fonds übernommen.
Die 4-Versuche-Regel richtig verstehen
Der IVF-Fonds fördert grundsätzlich vier Versuche pro Paar. Aber was genau zählt als „Versuch"? Und was passiert danach? Dieses System ist besser als die meisten denken:
Ein Versuch = ein Zyklus von der Stimulation bis zum Übertragung des Embryos (oder Abbruch). Wichtige Unterscheidung bei Kryotransfers: Wird ein Zyklus nach Entnahme der Eizellen aus medizinischen Gründen abgebrochen und die Embryonen eingefroren, zählt der erste anschließende Kryotransfer noch zum selben Versuch. Jede weitere Verwendung dieser kryokonservierten Embryonen gilt jedoch als eigener, neuer Versuch.
Bei positiver Herzaktion (dokumentiert per Ultraschall, frühestens ab der 5. Woche nach Übertragung des Embryos) lebt der Anspruch auf vier neue Versuche wieder auf, ab dem Versuch, der zur Schwangerschaft geführt hat. Das gilt auch bei einer Eileiterschwangerschaft oder wenn die Schwangerschaft danach nicht fortbesteht.
Das Ergebnis jedes Versuchs und eine allfällige Geburt müssen innerhalb von 3 Monaten an die Klinik gemeldet werden. Bei Versäumnis kann der IVF-Fonds den bezahlten Kostenanteil zurückfordern. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran.
Sonderfälle: Gleichgeschlechtliche Paare, EU-Bürger & Altersgrenze
Gleichgeschlechtliche weibliche Paare
Seit 24. Februar 2015 anspruchsberechtigt. Voraussetzung: Die Frau, die das Kind austrägt, hat eine eigene medizinische Indikation, und alle übrigen Fonds-Kriterien sind erfüllt. Die Altersgrenze von 40 Jahren gilt für die austragende Partnerin, die 50-Jahres-Grenze für die andere Partnerin.
EU-Bürger & deutsche Paare
Grundsätzlich berechtigt, wenn mindestens ein Partner einen Hauptwohnsitz in Österreich hat. EU-Bürger mit gesetzlicher Krankenversicherung im Ausland benötigen das Formular S1 (bei Wohnort in Österreich) oder S2 (bei Wohnort im EU-Ausland). Das S2-Formular wird von Ihrer Krankenkasse im Heimatland ausgestellt und bestätigt, dass sie die Kosten anteilig übernimmt. → Mehr für deutsche Patienten
Altersgrenze knapp: was tun?
Wenn Sie sich dem 40. (Frau) oder 50. (Mann) Geburtstag nähern: Nicht warten. Entscheidend ist der Beginn des Versuchs, so steht es in § 4 Abs. 4 IVF-Fonds-Gesetz. Wird die Altersgrenze während eines laufenden Versuchs überschritten, kann dieser noch abgeschlossen werden, dafür stehen sechs Monate ab Erreichen des Alterslimits zur Verfügung. Ein weiterer Versuch danach ist jedoch nicht mehr möglich. Planen Sie idealerweise 3–6 Monate Vorlauf für Diagnostik und Dokumentensammlung ein.
Steuertipp: Den Selbstbehalt von der Steuer absetzen
Viele Paare wissen nicht: Der selbst getragene Anteil Ihrer Behandlung (also der 30-%-Selbstbehalt am Fondstarif plus die Leistungen außerhalb des Tarifs) kann in Österreich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
→ Die Kosten der künstlichen Befruchtung gelten steuerlich als Krankheitskosten
→ Sie benötigen eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit (stellen wir aus)
→ Es gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt von 6–12 % des Jahreseinkommens, erst darüber hinaus wirkt sich die Steuerermäßigung aus
→ Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1ab)
→ Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig, auch Fahrtkosten zur Klinik
Bei einer ICSI als Fonds-Patientin (1.560,24 € bei uns) plus Zusatzleistungen (zum Beispiel 500 €) und Fahrtkosten ergibt sich ein selbst getragener Betrag von rund 2.200 € pro Versuch. Bei zwei Versuchen im selben Kalenderjahr sind das rund 4.400 € – ein Betrag, der je nach Einkommen den steuerlichen Selbstbehalt überschreiten kann. Besprechen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wie sich das steuerlich auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihren übrigen Ausgaben ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel spart man durch den IVF-Fonds konkret?
Bei einer ICSI-Behandlung unter 35 Jahren zahlen Sie mit IVF-Fonds ca. 1.560 € statt ca. 4.565 € als Privatzahler, eine Ersparnis von rund 3.000 € pro Versuch. Über vier Versuche können das über 12.000 € sein. Die Stimulationsmedikamente werden im Fonds-Tarif bereits mitfinanziert, während Privatzahler diese zusätzlich tragen müssen (1.400 bis 2.400 € in vier von fünf Fällen).
Können auch deutsche Paare den IVF-Fonds nutzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn mindestens ein Partner einen Hauptwohnsitz in Österreich hat, besteht grundsätzlich Anspruch. EU-Bürger mit gesetzlicher Krankenversicherung können über das Formular S2 eine Kostenbeteiligung beantragen. Was im Einzelnen gilt, hängt von Ihrer Versicherung ab. Wir beraten Sie dazu im Erstgespräch.
Was passiert, wenn ich während der Behandlung 40 werde?
Entscheidend ist der Beginn des Versuchs. Wenn er vor dem 40. Geburtstag begonnen hat, kann die laufende Behandlung noch auf Fondskosten abgeschlossen werden, dafür haben Sie ab Erreichen der Altersgrenze noch sechs Monate Zeit. Ein weiterer Versuch danach wird nicht mehr gefördert. Deshalb empfehlen wir Paaren, die sich der Altersgrenze nähern, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.
Brauchen wir als unverheiratetes Paar einen Notariatsakt?
Ja, bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist ein Notariatsakt erforderlich. Dieser bestätigt die aufrechte Partnerschaft und kostet beim Notar ca. 100–300 €. Tipp: Manche Paare nutzen die Gelegenheit, gleichzeitig eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden zu lassen. Den Notariatsakt sollten Sie vor dem geplanten Behandlungsbeginn organisieren.
Kann ich die IVF-Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, der selbst getragene Anteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. Es gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt (6–12 % des Einkommens), erst darüber hinaus wirkt sich die Absetzung steuerlich aus. Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig, auch Fahrtkosten zur Klinik sind absetzbar.
Werden auch Inseminationen vom IVF-Fonds gefördert?
Nein. Inseminationen (IUI) fallen nicht unter das IVF-Fonds-Gesetz und werden nicht mitfinanziert. Der Fonds deckt ausschließlich IVF, ICSI, Kryotransfers (FET) im Rahmen eines Fondszyklus sowie operative Spermiengewinnung (MESA/TESE). Die Kosten für eine Insemination (707,00 € in unserer Klinik) müssen selbst getragen werden.
Wie viel kostet eine IVF in Österreich mit IVF-Fonds?
Mit Fonds-Förderung tragen Sie den 30-%-Selbstbehalt der Fonds-Tarife sowie einen Teil der Medikamentenkosten. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Behandlung ab, wir rechnen sie Ihnen im Erstgespräch konkret vor. Ohne Förderung beginnen die Kosten bei 3.927,99 € (IVF) bzw. 4.564,50 € (ICSI) pro Versuch (Preisliste).
Welche Möglichkeiten gibt es in Österreich für eine künstliche Befruchtung?
In Österreich stehen im Wesentlichen zwei Wege zur Verfügung: die Insemination (IUI) und die In-vitro-Fertilisation (IVF), letztere mit oder ohne intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Bei erfüllten Voraussetzungen übernimmt der IVF-Fonds einen Großteil der Kosten für mehrere IVF- bzw. ICSI-Versuche (die Insemination fällt nicht unter den Fonds). In der Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels beraten wir Sie, welches Verfahren in Ihrer Situation medizinisch sinnvoll ist.
Quellen zum Nachlesen
- 01IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999 in der geltenden Fassung. Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundes
- 02Sozialministerium: Broschüre „Wir möchten ein Baby“, Stand Juli 2024. sozialministerium.at
- 03Österreichische IVF-Gesellschaft: Informationen zum IVF-Fonds. ivf-gesellschaft.at
- 04Wirtschaftskammer Österreich: Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuer, Stand 2025. wko.at
Wenn Sie Ihren Anspruch klären möchten
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, lässt sich meist schon vor dem ersten Termin sagen. Die Kinderwunschklinik Dr. Pavlik in Thalheim bei Wels ist Vertragskrankenanstalt des IVF-Fonds; die Anmeldung übernehmen wir für Sie.
Sie sind unsicher, ob eine Kinderwunschklinik schon der richtige Schritt ist? Dann buchen Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch: Wir rufen Sie an, ohne Verpflichtung, ohne Befunde. Lieber gleich sprechen? +43 7242 22 44 66.



